EU-Kleinanlegerstrategie

Verbände begrüßen ECON-Verzicht aufs Provisionsverbot

Ein EU-weites Provisionsverbot für Versicherungsvermittler wird immer unwahrscheinlicher. Nun hat sich auch der ECON-Ausschuss dagegen ausgesprochen. Das begrüßten unter anderem GDV, AfW, BVK und BVI.

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15:03 Uhr | 21. März | 2024
Verbände begrüßen ECON-Verzicht aufs Provisionsverbot

Ein EU-weites Provisionsverbot für Versicherungsvermittler wird immer unwahrscheinlicher. Nun hat sich auch der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments dagegen ausgesprochen. Das begrüßten unter anderem GDV, AfW, BVK und BVI.

| Quelle: Getty Images Europe/Thierry Monasse

Wie wird die EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) letztendlich aussehen? Spätestens seit über diese in Verbindung mit einem Provisionsverbot diskutiert wird, herrscht in der deutschen Versicherungsbranche breites Interesse an dem Gesetzesvorhaben aus Brüssel. Am Abend des gestrigen Mittwochs hat nun, als eines der beteiligten Organe, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament (ECON-Ausschuss) über viele Änderungsanträge abgestimmt und sich am Ende auf einen Entwurf für die RIS geeinigt. Ganz entscheidend: Ein Provisionsverbot ist darin nicht mehr enthalten – das kommunizierten am heutigen Donnerstag mehrere, die Abstimmung begleitende Verbände.

Beispielsweise zeigte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erfreut darüber, dass ein Provisionsverbot, entgegen dem ursprünglichen RIS-Entwurf, nun anscheinend gänzlich von der Agenda gestrichen wurde. „Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass der Ausschuss noch vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni eine Position gefunden hat.

AfW und BVK sehen erfreuliche Änderungen

Der endgültige zukünftige Rechtsrahmen für den Vertrieb von Finanz- und Versicherungsanlageprodukten wird aber voraussichtlich erst nach der Europawahl feststehen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW skizziert den Zeitplan. So sei mit dem ECON-Beschluss nun die Abstimmung im gesamten EU-Parlament in der Woche vom 22. bis 25. April vorbereitet worden. Parallel würde der EU-Rat seine Position vorbereiten. Mit dem Beginn des Trilog-Verfahrens zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat rechnet man beim AfW frühestens im Herbst.

Der Berliner Vermittlerverband begrüßt vor allem einen von den deutschen EU-Abgeordneten Markus Ferber (CSU) und Ralf Seekatz (CDU) eingebrachten neuen Absatz in die RIS. Dessen inoffizielle Übersetzung durch den AfW lautet: „Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.“ Damit stünde der Tätigkeit als unabhängiger Vermittler und dem Erhalt von Provisionen nichts im Wege, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) merkte an, dass die ECON-Abstimmung gegen ein Provisionsverbot mit 32 zu 21 Stimmen, also relativ knapp, erfolgte. Letztendlich zeigte sich der Bonner Vermittlerverband aber sehr erfreut über den Ausgang, „denn es drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Zudem habe der ECON-Ausschuss keine Interessenkonflikte zwischen dem Exklusivvertrieb und Kunden gesehen, wenn nur eine eingeschränkte Angebotspalette eines Unternehmens vermittelt werden kann.

BVI betont Nutzen für Sparer

Auch der Fondsverband BVI gibt sich optimistisch. „Der ECON hat die richtige Entscheidung getroffen. Denn die Kommission würde mit einem Provisionsverbot ihre Ziele nicht erreichen und den Kleinanlegern schaden. Dieser Beschluss ermöglicht es Anlegern, zwischen verschiedenen Beratungsmodellen frei zu wählen“, sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Letztendlich sollen durch die RIS deutlich mehr Menschen an den Renditen der Kapitalmärkte teilhaben. Hier hebt Richter positiv hervor, „dass der ECON beim geplanten Benchmarking für den Vertrieb die einseitige Fixierung auf die Kosten ablehnt. Denn diese ginge zu Lasten von Produktqualität und Innovation.“ Für Sparer aber sind, laut dem BVI-Chef, die erwartete Rendite und die Qualität eines Produktes genauso wichtig wie die Gebühren.