Urteil

Feuerwehrmann blitzt mit Dienstunfall-Klage ab

Zwar gehört Sport bei manchen Berufen zur Ausübung der Pflicht. Dass man dabei aber nicht in jedem Fall mit Leistungen aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsunfalls rechnen kann, zeigt das folgende Urteil.

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19:08 Uhr | 06. August | 2025

Feuerwehrleute beim Sport. Bild: Adam Bartosik

Ein Berufsfeuerwehrmann hatte sich beim dienstlich angeordneten Sport am rechten Knie verletzt. Dies wollte er als Dienstunfall anerkannt bekommen, um Leistungen aus der Unfallfürsorge seines Dienstherrn zu erhalten. Doch dieser wollte nicht zahlen, weshalb sich das Verwaltungsgericht Trier mit dem Fall beschäftigen musste (Urteil vom 13.05.2025; Az. 7 K 5045/24.TR).

Vor Gericht spielte eine Vorschädigung am betroffenen Knie des Mannes eine Rolle. An diesem hatte er 2018 einen Kreuzbandriss erlitten, der operativ behandelt wurde, sowie später eine weitere Knieverletzung. Trotzdem wurde er bei der amtsärztlichen Untersuchung 2022 als feuerwehrdiensttauglich eingestuft und eingestellt. Der Feuerwehrmann argumentierte deshalb, dass sein Knie zum Zeitpunkt des Unfalls vollständig stabil gewesen sei.

Das sah das Gericht letzten Endes anders. Es verwies auf den Ursachenbegriff des Dienstunfallrechts: Danach soll der Dienstherr grundsätzlich nur die spezifischen Gefahren der Beamtentätigkeit tragen. Es müsse also ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Beamtendienst bestehen. An diesem Kausalzusammenhang fehle es, wenn für den Erfolg eine weitere Bedingung ausschlaggebende Bedeutung gehabt habe. Dazu würde auch zählen, „wenn zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung bestehe und das schädigende Ereignis nach menschlichem Ermessen bei jedem anderen nicht zu vermeidenden Anlass in naher Zukunft ebenfalls eingetreten wäre", so das Gericht.

So sei die Verletzung des Mannes aufgetreten, nachdem er nach einem Sprung auf dem rechten Fuß gelandet und sich dabei das Knie verdreht habe. In einem fachorthopädischen Gutachten wird der Vorgang als „Wegknicken des Knies nach einem Ausfallschritt" beschrieben. Da das Gericht also davon ausging, dass das Knie des Mannes nicht mehr stabil war und die Verletzung daher bei jeder anderen im Alltag auftretenden Situation hätte passieren können, wies es seine Klage ab.