Neues Merkblatt

BaFin sieht in Finfluencer-Empfehlungen keine Anlageberatung

Zahlreiche selbsternannte Finanzexperten geben auf TikTok, YouTube & Co. Empfehlungen zu Themen wie Geld und Versicherungen. Ein Grund zum Einschreiten ist das aus Sicht der Finanzaufsicht jedoch nicht.

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12:02 Uhr | 17. Februar | 2025
Eine Frau hält ein Blatt Papier in eine Handkamera

Finfluencer erreichen über die sozialen Medien ein immer größeres Publikum. Als Anlageberatung sind ihre Empfehlungen jedoch nicht zu werten, stellte nun die Bafin klar (Symbolfoto).

| Quelle: Viorel Kurnosov

Zahlreiche sogenannte Finfluenzer empfehlen in den sozialen Medien, Geld in bestimmte Aktien, Fonds oder Krypto-Coins zu investieren. Doch sind diese Tipps als Anlageberatung zu bewerten und somit an eine berufliche Qualifikation gebunden? 

Aus Sicht der Finanzaufsicht BaFin sowie der Bundesbank ist dies aber nicht der Fall. Das geht aus einem aktuellen Merkblatt hervor – dem Nachfolger des 2019 erstellten „Gemeinsamen Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zur Anlageberatung“.

In dem neuen Merkblatt heißt es: „So genannte Finfluencer werden den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine ,Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden‘ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine 'Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt' oder als 'für ihn geeignet dargestellt' sein wird.“ Mit anderen Worten: Eine Anlageberatung liegt nur vor, wenn man Menschen, nachdem man deren individuelle Situation geprüft hat, eine persönliche Empfehlung zu bestimmten Finanzinstrumenten gebe.

Dies ist bei sogenannten Finfluencern nicht der Fall, da diese weder die finanzielle Situation ihrer Follower berücksichtigen noch diesen persönliche Empfehlungen aussprechen. Stattdessen verbreiten die Finfluenzer ihre Tipps und Ratschläge „ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle“ und richten diese an eine breite Öffentlichkeit.

Wachsender Einfluss auf Finanzentscheidungen

Dass sich die BaFin nun explizit zum Thema Finfluencer äußert, liegt auch in deren wachsender Bedeutung insbesondere bei jüngeren Menschen begründet. Eine Umfrage der BaFin aus dem Mai vergangenen Jahres brachte zutage, dass immer mehr Menschen zwischen 18 und 45 Jahren sich in den sozialen Medien über Finanzthemen informieren. Häufig werden die auf Instagram, TikTok oder Youtube erhaltenen Informationen als gleichwertig zu einer professionellen Beratung bewertet. Die BaFin hatte damals auf ihrer Homepage bereits gewarnt, solchen Tipps blind zu folgen. Doch bei Warnhinweisen will sie es belassen, ein rechtliches Vorgehen gegen die Finfluenzer ist offenbar nicht möglich.

Doch neben vielen vermeintlichen Finanz-Profis sind auch Versicherungsmakler längst in den sozialen Medien vertreten und sprechen teils ein großes Publikum an. Dass gleichzeitig jedoch auch Menschen ohne fachliche Qualifikation hier Geld- und Versicherungstipps aussprechen dürfen, wird von Maklerseite teils deutlich kritisiert.