Berufsunfähigkeit: So entscheiden Gerichte

Die Anzahl von gerichtlichen Verfahren zur Berufsunfähigkeitsversicherung steigt. Der Hamburger Rechtsanwalt Björn Jöhnke stellt in seinem Gastbeitrag für procontra 3 Entscheidungen vor, die einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung bieten.

06:04 Uhr | 16. April | 2019
BU Berufsunfähigkeit BU Urteil Haftung

Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke über aktuelle Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeit. Bild: Jöhnke & Reichow

Berufsunfähig oder nicht?

Erster Streitpunkt in gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig die Frage, ob der Versicherungsnehmer seinen bisher ausgeübten Beruf noch ausüben könne oder nicht. Dies ist im Zweifel durch ein ärztliches Sachverständigengutachten herauszufinden. In einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow begleiteten Verfahren vor dem Landgericht Lübeck war beispielsweise zu klären, ob eine an Rhizarthrose erkrankte Kosmetikerin ihren Beruf noch ausüben könne (Urteilszusammenfassung). Vor dem Landgericht Mühlhausen verlangte hingegen eine an Multiple Sklerose erkrankte Raumausstatterin Leistungen von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Urteilszusammenfassung). In beiden Fällen war es wichtig, eine genaue Tätigkeitsbeschreibung des bislang ausgeübten Berufes vorzulegen, damit der ärztliche Gutachter auch genau prüfen konnte, welche Tätigkeit aufgrund der jeweiligen Erkrankung nicht mehr ausgeübt wurde.

Zulässige Schutzmaßnahmen:

Strittig ist auch oftmals, welche Schutzmaßnahmen dem Versicherten zugemutet werden können. Unter Schutzmaßnahmen versteht man dabei, dass der Versicherte bestimmte Maßnahmen ergreift, sodass er seinen Beruf trotzdem weiter ausüben kann. In einem Verfahren vor dem OLG Dresden verlangte der BU-Versicherer von einem in einem Eiscafé tätigen Koch, dass er durch das Tragen von Schutzhandschuhen seine Tätigkeit weiterhin ausüben könne. Das OLG Dresden entschied jedoch mit Urteil vom 27.03.2018 (Az.: 4 U 1519/17) das bereits solche Maßnahmen nicht vom Versicherten gefordert werden könnten.

Verweisung auf andere Tätigkeit

Streitanfällig ist auch oftmals die Fragestellung, ob der Versicherer den Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen kann. In einem Verfahren vor dem OLG Hamm argumentierte der BU-Versicherer z.B., der Versicherte könne auch noch als „Hausmeister“ tätig sein und verwies den Versicherten auf eben eine solche Tätigkeit. Eine solche pauschale Verweisung ließ das OLG Hamm mit Urteil vom 04.05.2018 (Az.: 20 U 178/16) jedoch nicht genügen.

Zum Autor: Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Diese bietet speziell für Versicherungsvermittler auch Weiterbildungen im Rahmen von Vermittler-Seminaren in Düsseldorf, Kassel, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart und Frankfurt an. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.vermittler-seminar.de