BVK drängt nun auch auf komplette Streichung des Provisionsverbots
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) forciert eine stellenweise Streichung der Inhalte des Artikel 30 Absatz 5b innerhalb der Retail Investment Strategy (RIS), hierzulande als EU-Kleinanlegerstrategie bekannt. Man habe Bedenken gegen dessen Formulierung und würde „eine Klarstellung dahingehend begrüßen, dass sich die Unabhängigkeit des Maklers nicht auf den Status, sondern auf die Dienstleistung als solche bezieht“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz an diesem Dienstag auf der Pressekonferenz zum Auftakt der DKM in Dortmund.
Heinz sowie seine Verbandskollegen, Vizepräsident Gerald Archangeli und BVK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Eichele konkretisierten während der Pressekonferenz, dass sie manche problematischen Textstellen – diese lassen unter anderem ein Provisionsverbot nur für Makler vermuten – gerne komplett gestrichen oder zumindest angepasst wissen möchten. Einen entsprechenden Antrag auf englischer Sprache habe man nun gestellt. Die Vermittlerverbände AfW und VOTUM hingegen fordern bereits seit Monaten eine komplette Streichung des Artikel 30 Absatz 5b und haben dies mit ihrem Rechtsgutachten im August noch einmal bekräftigt.
Auf procontra-Nachfrage, ob sich der BVK nun auf einer Linie mit den anderen Vermittlerverbänden befinde, erklärte dessen Präsidium, dass man sich an allen Fronten gut aufstellen wolle. Eine plötzlich erhöhte Gefahr für ein Provisionsverbot nur für Makler sehe man aber nicht. „Wir wollen keine Ungleichbehandlung für verschiedene Vermittlertypen auf nationaler Ebene. Im besten Fall müssen sich die Politiker in Berlin also gar nicht erst mit einer solchen Regelung beschäftigen“, erklärte Jurist Eichele die neue Haltung.
Ergänzung der Erstinformation würde reichen
Der Bonner Verband betont zwar, die RIS enthalte kein echtes Provisionsverbot für Makler, während die anderen Verbände lautstark vor diesem warnen. Jedoch wird der BVK nun sichtbar aktiver. Der AfW teilte, ebenfalls am Dienstag, in einer Presseerklärung mit: Man begrüße, dass nun auch der Verband der Versicherungskaufleute BVK erkannt hat, dass in Brüssel Gefahr hinsichtlich eines Provisionsverbots droht und man dort auf die klare Linie des AfW einschwenkt und gegen das drohende Provisionsverbot Stellung bezieht. Dem dürften Heinz und Co. weniger zustimmen.
Aus Sicht des BVK enthalte der kritisch beäugte Passus nur eine genauere Definition von abhängiger und unabhängiger Beratung. Wenn diese offiziell wird, müssten Makler bei jeder Beratung gegenüber ihren Kunden klarstellen, dass sie nur dann unabhängig agieren, wenn sie für die Beratung ein Honorar erhalten und gegebenenfalls Nettotarife vermitteln. Eine klassische Beratung und Vermittlung von Bruttotarifen, für die sie Provision erhalten, würde hingegen Abhängigkeit vom Versicherer ausdrücken. Auf procontra-Nachfrage, ob die Vermittler dies einfach über eine kurze Ergänzung in ihrer Erstinformation regeln könnten, antwortete Eichele kurz und knapp: „Ja“. Außerdem sei es Sache des Vermittlers, die Art der Beratung bei Kontaktaufnahme mündlich zu erläutern. Dass dies Kunden abschrecken könnte, davon geht man bei dem Bonner Verband nicht aus.
Mit dem Beginn der entscheidenden Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat sei, laut BVK, frühestens ab Februar zu rechnen. Zuvor, so Heinz, werde der Bonner Verband aber unter anderem noch ein klärendes Gespräch mit der RIS-Initiatorin, EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, und dem EVP-Parteivorsitzenden Manfred Weber führen.