Check24 nun auch im Clinch mit Huk24

Erst vor wenigen Wochen hatte sich Check24 einem Urteil zugunsten der Huk-Coburg beugen müssen. Nun hat das Vergleichsportal einen juristischen Sieg gegen dessen Direktversicherer, die Huk24, errungen. Worum es diesmal geht.

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14:03 Uhr | 03. März | 2020
Nach einer kürzlichen Niederlage gegen die Huk-Coburg rangelt Check24 nun juristisch mit der Huk24.

Nach einer kürzlichen Niederlage gegen die Huk-Coburg rangelt Check24 nun juristisch mit der Huk24. Bild: Adobe Stock/Photocreo Bednarek

Die Verantwortlichen von Check24 und die der Huk-Coburg-Gruppe werden wohl keine Freunde mehr. Nun hat das Münchener Vergleichsportal vor dem Berliner Landgericht (Az.: 16 O 80/20) eine einstweilige Verfügung gegen die Huk24 AG, den Direktversicherer der Franken, erwirkt.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die formellen Möglichkeiten, mit denen die Huk24 ihren Kunden die Kündigung ihrer Verträge ermöglicht. Wie Check24 mitteilt, sei man gegen den Versicherer vorgegangen, weil sich dieser in seinen allgemeinen Bedingungen pauschal vorbehalte, Vertragskündigungen per E-Mail zurückzuweisen. Für Kündigungen genügt jedoch in vielen Fällen die Textform ohne Unterschrift – was auch die E-Mail mit einschließt.

Und täglich grüßt die Klageschrift

Nachdem die Huk24, laut Check24, auf eine entsprechende Abmahnung nicht reagiert hatte, habe man die einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen angestrebt. Auf diese reagierte man heute bei der Mutter des Direktversicherers eher entspannt. „Die Entscheidung wird bei uns gerade geprüft. Danach wollen wir entscheiden, ob wir dagegen Rechtmittel einlegen. Sofern es sich anbietet, werden wir dies tun“, erklärte heute ein Huk-Coburg-Sprecher auf procontra-Nachfrage.

Damit setzt sich eine schon länger andauernde juristische Fehde zwischen dem Vergleichsportal und der fränkischen Versicherungsgruppe fort. So hatte sich die Huk-Coburg im vergangenen Jahr aus dem Kfz-Vergleich von Check24 geklagt – mehr oder weniger erfolgreich. Erst vor wenigen Wochen hatte der Versicherer dann ein Urteil gegen das Vergleichsportal erstritten. Auch dabei ging es um die Kündigung von Verträgen.