Erpressungsvorwürfe: Continentale gibt Contra

Die Kanzlei Michaelis wirft der Continentale ein Verbrechen an ihren Betriebsschließungskunden vor. Gegenüber procontra hat sich der Versicherer zu den herben Vorwürfen geäußert. Betroffene Kunden können ihren BSV-Schutz neu abschließen.

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13:06 Uhr | 26. Juni | 2020
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Die Continentale Sachversicherung weist die Vorwürfe der Kanzlei Michaelis entschieden zurück. Das erklärte ein Sprecher des Continentale Versicherungsverbunds nun gegenüber procontra. Die auf Versicherungs- und Vermittlerrecht spezialisierte Hamburger Kanzlei hatte dem Versicherer vor wenigen Tagen den Versuch der Erpressung und Nötigung seiner Kunden vorgeworfen.

Im Fokus steht dabei erneut die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Für ihr Vorgehen in der Corona-Krise mussten die meisten Anbieter von BSV-Policen in den vergangenen Wochen schon viel Kritik einstecken. Aller Voraussicht nach wird sich die Klärung der Leistungspflicht – betroffen sind vor allem viele Hotels und Gaststätten – noch über Jahre und mehrere juristische Instanzen erstrecken.

Vorwurf einer Straftat

Die öffentliche Debatte hat diese Woche eine neue Eskalationsstufe erreicht: Die Continentale spricht ihren BSV-Kunden, die den bayerischen Kompromiss abgelehnt und einen Corona-bedingten Schaden gemeldet haben, ebenso wie ihre Verbundstochter Mannheimer Versicherung, die außerordentliche Vertragskündigung aus. Darin sieht die Kanzlei Michaelis den Straftatbestand der versuchten Erpressung erfüllt. Bei den Kunden, deren Vertrag bereits aufgehoben wurde, handle es sich sogar um vollendete Erpressung.

Bei der Continentale bemängelt man die bloße Ausschnittsbetrachtung der Hamburger Juristen. „Man muss aber vielmehr die vollständige Reihenfolge unserer Schritte betrachten. Dann wird der Vorwurf einer Straftat gegen uns ganz schnell entkräftet“, so der Sprecher. Der Versicherer habe die Schäden abgelehnt, weil es nicht dazu kam, dass sich eine versicherte Gefahr in den Betrieben verwirklich hatte, sondern die Betriebe präventiv per Allgemeinverfügung geschlossen wurden. Damit ihre Kunden dennoch möglichst liquide bleiben, habe man schnell danach den bayerischen Kompromiss angeboten.

Betroffene Kunden können Verträge neu abschließen

„Wenn Kunden dieses Angebot abgelehnt haben, haben wir unsere Vertriebspartner gebeten, sie noch einmal umzustimmen. Wir müssen jedoch zum Schutz unseres Versichertenkollektivs für Klarheit sorgen“, erklärte der Sprecher. Hier zeige der Continentale Verbund eine konsequente Haltung, die auch völlig dem Vorwurf einer Straftat entgegenstehe. Denn wenn man die Verträge von BSV-Kunden, die den Vergleich abgelehnt haben, weiterbestehen lässt, so würde man die Kunden benachteiligen, die den Kompromiss angenommen haben.

Bei der Frage, ob man überhaupt ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn kein Schaden reguliert wird, teile der gesamte Continentale Verbund die Rechtsauffassung der Mannheimer Versicherung. „Wie bei der Mannheimer bietet aber auch die Continentale explizit den von der Kündigungsaktion betroffenen Kunden einen Neuabschluss der verlorenen Versicherungen an“, sagte der Sprecher auf procontra-Nachfrage. Dies gelte auch für die BSV, allerdings nur mit einem 100-prozentigen Corona-Ausschluss. Diese Lösung werde bereits angenommen, betonte der Sprecher. Für BSV-Neugeschäft nach bisherigen Bedingungen herrsche aber weiterhin Zeichnungsstopp.