Fahrzeugschein im Auto gelassen: Darf der Kfz-Versicherer die Leistung kürzen?

Wer tut es nicht: Den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto deponieren. Aber handelt man damit grob fahrlässig und darf der Versicherer deshalb im Schadenfall die Leistung kürzen? Das OLG Dresden hat dazu nun ein Urteil gesprochen.

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11:05 Uhr | 15. Mai | 2019
Für einen Autodieb ist es vorteilhaft, im gestohlenen Pkw auch gleich den Fahrzeugschein vorzufinden. Aber darf der Kfz-Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Kunde das Dokument darin aufbewahrt?

Für einen Autodieb ist es vorteilhaft, im gestohlenen Pkw auch gleich den Fahrzeugschein vorzufinden. Aber darf der Kfz-Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Kunde das Dokument darin aufbewahrt? Bild: Pixabay

Einer Frau wurde eines ihrer Fahrzeuge gestohlen. Als sie den Schaden aus der Teilkasko ersetzt haben wollte, verweigerte ihr Kfz-Versicherer die Leistung. Dies begründete er mit einem vorsätzlichen bis grob fahrlässigen Verhalten seiner Kundin.

Diese hatte angegeben, den Fahrzeugschein bewusst dauerhaft im Handschuhfach des Autos deponiert zu haben. Darin sah der Versicherer eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung, die ihn von der Leistung befreie. Das wollte die Frau nicht akzeptieren und klagte.

Handschuhfach ist nicht gleich Fahrersitz

Mit Urteil vom 12. April 2019 schloss sich das Dresdner Oberlandesgericht ihrer Sichtweise an (Az.: 4 U 557/18). Zwar habe die Frau das Dokument bewusst in dem Wagen gelassen, woraus sich auch eine auf Vorsatz beruhende Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers hätte ergeben können. Allerdings nur dann, wenn das Belassen des Scheins im Fahrzeug die Entscheidung für einen Diebstahl begünstigen würde – beispielsweise wenn dieser gut sichtbar auf dem Fahrersitz liegen würde. Dies sei allerdings nicht der Fall gewesen.

Weiter heißt es im Urteil: „Auch eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommt insofern nicht in Betracht. Denn mag sich auch im Nachgang zu einem Diebstahl das In-den-Händen-halten des Kfz Scheins für den Dieb als vorteilhaft erweisen, so ist das Belassen des Kfz-Scheins im Auto in aller Regel nicht – und so auch hier nicht kausal für die Entwendung.“