Die Sparte Hausratversicherung wirft für die Anbieter seit Jahren deutliche Gewinne ab. Dennoch haben einige Unternehmen mit schmelzenden Vertragsbeständen zu kämpfen. Das kann viele Gründe haben.
Bei der Entscheidung für einen Anbieterwechsel spielt bei manchen Kunden auch die Regulierungsbereitschaft des Versicherers eine Rolle. Immer wieder tun sich auch Fälle auf, in denen der Versicherer zunächst die Leistung ablehnt, nach einigem Intervenieren dann aber doch bezahlt. Mit solchen Fällen kennt sich der Versicherungsombudsmann bestens aus. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro darf er das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichten, sofern er davon ausgeht, dass ein Rechtsstreit ebenfalls zur Deckungszusage geführt hätte. Darüber hinaus kann er bis zu einem Wert von 100.000 Euro eine Empfehlung zur Regulierung aussprechen.
Wie der Ombudsmann in komplexen Schadenkonstellationen entschieden hat, haben wir bereits für die folgenden Versicherungssparten beispielhaft zusammengestellt:
Wie die Schlichtungsstelle der Branche in Fragen der Hausratversicherung entschieden hat, zeigen die 5 Beispiele in der untenstehenden Bilderstrecke.