Ob München oder Berlin: Check24 hat derzeit wenig Glück mit der Gerichtsbarkeit. Nach der Niederlage im Streit mit dem BVK um das Provisionsabgabeverbot musste sich Check24 auch einem Beschluss des Landgerichts Berlin beugen.
Hintergrund ist ein Streit mit Huk-Coburg. So hatte der Versicherer Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Dieses Vorgehen wurde vom Landgericht Berlin (Az. 15 O 605/19) bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Zurückweisung der Kündigung rechtens, weil es Check24 versäumt hat, gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorzulegen.
Folglich sei es falsch, wenn Check24 behauptet, sein Kündigungsservice sei gültig und rechtskonform, so Check24. Es ist deshalb „irreführend (von Check24), diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten.“ Wie Huk mitteilte, akzeptierte Check24 die einstweilige Verfügung und verpflichtete sich in einer Abschlusserklärung, nicht länger zu behaupten, dass seine Kündigungen gültig und rechtskonform sind.
Huk wehrte sich zudem gegen Darstellungen auf der Webseite von Check24 im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung zum Kündigungsservice. Dort wurde u.a. auf ein Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen hingewiesen. Nach Ansicht der Richter diene der Hinweis nur dazu, Verbraucher aufzufordern, über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Kündigungen gegenüber der Huk-Coburg zu berichten. Damit solle Druck aufgebaut werden, obwohl sich der Versicherer rechtskonform verhält. Die Richter sehen darin einen Wettbewerbsverstoß (LG Berlin Az. 16 O 15/20).