Lange haben die Lebensversicherer das Kernelement klassischer Produkte, den Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit, erhalten können und dabei zu jeder Zeit eine volle Beitragsgarantie geboten. Den Trend zu reduzierten Garantien, etwa auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge nur noch bei Ablauf des Vertrages, gibt es schon länger (procontra berichtete). Der GDV sieht die 100-Prozent-Beitragsgarantie vor allem bei Riester-Policen nicht mehr darstellbar (procontra berichtete).
Zusätzlicher Druck auf die Garantien entsteht, wenn zum 1. Januar 2021 der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von aktuell 0,9 auf 0,5 Prozent abgesenkt wird, „was absehbar ist“, sagt Marc C. Glissmann, geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH. Das Analysehaus befasst sich aus Anlass der geplanten Rechnungszinssenkung mit dem Zusammenhang von Rechnungszins, Abschlusskosten und Leistungen samt Garantie.
Ergebnis: Im Neugeschäft traditioneller Klassik-Policen kommt bei einer 100-Prozent-Beitragsgarantie am Ende nie die Summe eingezahlter Beiträge für den Kunden heraus, „auch nicht bei völligem Verzicht auf Abschlusskosten“, so Glissmann. Der Ausweg seien abgeschwächte Garantien – „vor allem bei Riester-Produkten und in der betrieblichen Altersvorsorge“.
Das Ende der 100-Prozent-Beitragsgarantie
Das illustriert Infinma am Beispiel einer gemischten Kapitalversicherung mit gleich hoher Todes- und Erlebensfallsumme. Dabei wurden sowohl der Rechnungszins als auch die eingerechneten Abschlusskosten variiert. Die eingerechneten übrigen Kosten betragen 36 Euro an Stückkosten und 4,0 Prozent Verwaltungskosten.
Bei 30.000 Euro Jahresbeitrag und 30 Jahren Laufzeit wird bei 2,0 Prozent Rechnungszins stets noch zum Ablauf mindestens die Summe der gezahlten Beiträge erreicht. Bei 1,0 Prozent und erst recht bei 0,5 Prozent Rechnungszins wird der Beitragserhalt verfehlt - auch bei 10 Promille oder noch weniger Abschlusskosten. Verträge über 2,0 Prozent Rechnungszins gibt es im Neugeschäft aber schon seit 2012 nicht mehr.
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Noch schlechter sieht es bei nur 12 Jahren Laufzeit aus. Dann wird die Beitragsgarantie bereits bei satten 4,0 Prozent Rechnungszins und 40 Promille Abschlusskosten verfehlt. Lediglich bei 20 Prozent und weniger Abschusskosten geht die Rechnung noch auf, bei 3,0 Prozent Rechnungszins allenfalls bei 10 Promille und weniger Abschlusskosten. Unter den aktuellen Zinsvorgaben bleiben sowohl jetzt und erst recht ab 2021 Einbußen bei der garantierten Ablaufleistungen gegenüber den Einzahlungen – von den Überschüssen ganz zu schweigen (procontra berichtete).
Selbst Verzicht auf Abschlusskosten hilft nicht
„Eine weitere Reduzierung von Stück- und Verwaltungskosten hilft vor allem bei der kurzen Laufzeit auch nicht wirklich weiter“, schreibt Glissmann. Bei Abschlusskosten von 20 Promille, Stückkosten von null und auf 2,0 Prozent reduzierten Verwaltungskosten ergibt sich bei einem Rechnungszins von 0,5 Prozent fehlen im Beispiel fast 5.000 Euro zur Beitragssumme von 36.000 Euro. „Der vollständige Verzicht auf Abschlusskosten reicht übrigens auch nicht aus, um den Beitragserhalt sicherzustellen“, stellt Glissmann klar.
Die Beispiele zeigen, dass es sich bei dem Thema der 100-Prozent-Beitragsgarantie nicht um ein „Rechenproblem“ der Versicherer handelt, sondern um eine Kardinalfrage der Branche, die Garantien weitgehend aufgeben muss. Daran ändert auch die Honorarberatung nichts, „weil bei kurzer Laufzeit und entsprechend niedrigem Rechnungszins auch ein Honorartarif die Brutto-Beitragsgarantie nicht stemmen kann“, so Infinma. Eine Reduzierung der Beitragsgarantie auf breiter Front stehe an.
„Die traditionelle Klassik rückt im Regal der Lebensversicherer offenbar immer weiter nach hinten“, hatte bereits Lars Heermann von der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur bemerkt. Die „neue Klassik“ springe in die Bresche (procontra berichtete). Darauf müssten Makler in der Beratung zunehmend hinweisen, wollten sie Haftungsproblemen mit alten Klassik-Policen aus dem Weg gehen.
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