Viele Altersrentner im Osten müssen seit kurzem mehr Steuern zahlen, weil die gesetzliche Rente im Sommer leicht gestiegen ist - im Westen nicht. Andere bekommen erstmals Rente, aber womöglich zu wenig. Gibt es begründete Zweifel, ob der Rentenbescheid richtig ist – der Rentenantrag sollte gut drei Monate vor Beginn der Rente gestellt werden - kann der Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Widerspruch einlegen. Wenn nach Jahren noch Fakten auftauchen, die eine Neuberechnung der Rente lohnenswert machen, können Versicherte beim Träger einen Überprüfungsantrag verlangen (nach Paragraf 44 SGB X).
Über 1,7 Millionen Rentenbescheide hat die DRV 2020 verschickt, 148.000 Empfänger legten Widerspruch ein. Davon wurden knapp 40.000 zugunsten der Antragsteller geklärt, weil Unterlagen nachgereicht wurden, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer September-Ausgabe von Finanztest. Mehr als jeder vierte Widerspruch hat also Erfolg. Etwa 10.000 Widersprüche aus dem Jahr 2020 sind noch in Bearbeitung.
Die häufigsten Fehler
Die wichtigsten Fehler, die trotz regelmäßiger Zusendung von Kontoauszügen und Versicherungsverläufen während der Berufstätigkeit passieren können, listet Finanztest auf. Häufigster Fehler: auf dem Rentenkonto gespeicherte Zeiten sind unvollständig, etwa weil
Wenn Versicherte mehrmals zwischen den alten und neuen Bundesländern umgezogen sind, sollten sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungsfaktor für die Rente berücksichtigt hat, empfiehlt Finanztest.
Frühzeitig Verlauf und Rentenkonto prüfen
Zeit, die Sache zu prüfen, besteht jahrelang. Hilfestellung bietet der Versicherungsverlauf, den Versicherte im Alter von 27 unaufgefordert zugeschickt bekommen, wenn sie bis dahin mindestens fünf Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Dort steht unter anderem, wie hoch die bisher erworbenen Rentenansprüche sind, und wie hoch die Altersrente voraussichtlich ausfallen wird. Danach gibt es dann jedes Jahr eine Renteninformation, ab 55 kommt der Versicherungsverlauf wieder regelmäßig.
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Wer sich nicht sicher ist, ob alle Zeiten richtig auf dem Rentenkonto gespeichert sind, kann seinen Versicherungsverlauf kostenlos bei der DRV anfordern (Telefon: 080010 00 48 00). Gibt es eine Lücke im Versicherungsverlauf, sollten fehlende Versicherungszeiten so früh wie möglich mit Nachweisen gemeldet werden. Dies geht per Kontenklärung. Den Antrag gibt es ebenfalls kostenlos telefonisch (Telefon: 0800/10 00 48 00) oder per Download (deutsche-rentenversicherung.de, Suchwort: V0100 Kontenklärung).
Kostenlose Beratung beim Träger
Einen Termin für kostenlose Rentenberatung, zu der die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind (nach Paragraf 14 SGB I), können Versicherte jederzeit über die DRV-Hotline vereinbaren (Telefon: 0800/ 10 00 48 00). Der Antrag auf Widerspruch zum Rentenbescheid ist ebenfalls kostenlos und kann formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, also dem Absender des Rentenbescheids.
Wichtig: Das Aktenzeichen des Bescheids nennen und den Widerspruch begründen. Frist: einen Monat nach Zusendung des Bescheides, drei Monate für alle, die im Ausland leben. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Kostenpflichtige Beratung bei Unabhängigen
Beim Widerspruch zum Rentenbescheid kann auch die kostenlose Hilfe von Sozialverbänden (nur für Mitglieder) und kostenpflichtige Hilfe von unabhängigen Rentenberatern in Anspruch genommen werden (Kosten: ab 200 Euro). Ist der Widerspruch erfolgreich, muss die DRV die Kosten dafür erstatten.
Unabhängige Rentenberater sind für die Sozialversicherung, soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Versorgungsausgleich sowie betriebliche und berufsständische Versorgung zuständig.
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