FTI-Pleite

Warum die Reiseversicherung hier nicht greift

Ist die FTI-Pleite ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung? Mit dieser Frage wenden sich derzeit viele betroffene Kunden an ihre Berater. procontra sprach hierzu mit dem bekannten TV-Anwalt Kay Rodegra.

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14:06 Uhr | 05. Juni | 2024
Ein enttäuschter Urlauber am Flughafen

Enttäuschter Urlauber am Flughafen: Die Pleite des Reiseanbieters FTI hat viele Urlauber unverhofft getroffen.

| Quelle: fizkes

Die FTI Touristik, der drittgrößte europäische Reisekonzern, ist pleite. Was bedeutet das für betroffene Kunden? Fakt ist: Die normale Reiserücktrittsversicherung haftet in diesem Fall nicht. Das bestätigt auf procontra-Nachfrage auch Kay Rodegra, der aus dem ARD-Frühstücksfernsehen bekannte Reiserechtsanwalt. „Eine Insolvenz ist kein Versicherungsfall, hier greift der Deutsche Reisesicherungsfonds“, erklärt der Jurist.

Hilfe nur für Pauschalurlauber

Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Er kümmert sich bei der Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Voraus­zahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rück­trans­port gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rück­trans­port. Das gilt allerdings nur für Pauschalreisen. „Wer zum Beispiel nur ein Hotel über FTI gebucht hat, für den kann es schwierig werden, sein Geld zurückzubekommen“, so Rodegra.

Wann ist ein Reiserücktritt versichert?

Und was leistet nun die Reiserücktrittsversicherung? Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstattet sie die Stornogebühren, die ein Reiseveranstalter in Rechnung stellen kann, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Gründe hierfür können zum Beispiel Unfälle, Erkrankungen oder der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes sein.