Internes Papier

Neue Bundesregierung: Keine Wohngebäudeversicherung mehr ohne Elementarschutz

Union und SPD sind sich offenbar einig darin, künftig jede neue und bestehende Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zu versehen. Das geht aus einem Koalitionspapier hervor, das procontra vorliegt.

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12:03 Uhr | 26. März | 2025
Hochwasser in Verden

Schäden durch Überschwemmungen, wie hier im niedersächsischen Verden, haben hierzulande in den letzten Jahren zugenommen.

| Quelle: Getty Images Europe /Alexander Koerner/Freier Fotograf

CDU/CSU und SPD stecken noch mitten in den Koalitionsverhandlungen, da sind bereits erste Ergebnisse nach außen gedrungen. Der procontra-Redaktion und einigen anderen Medien liegt ein Papier der Arbeitsgruppe 1 vor, die sich mit dem Themenkomplex „Innen, Recht, Migration und Integration“ beschäftigt. Mit Stand 24. März 2025, 19:00 Uhr, sind darin strittige Textpassagen vermerkt, als auch solche, bei denen bereits Einigkeit zwischen den Parteien herrscht. Letzteres trifft auf die Elementarschadenversicherung zu. Sie soll demzufolge zukünftig verpflichtender Teil einer jeden Wohngebäudeversicherung werden.

Konkret heißt es in dem Absatz zur Elementarschadenversicherung:

Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist.

Dabei fällt zunächst auf, dass die Pflicht zum Schutz gegen Elementarschäden mit dem freiwilligen Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gekoppelt werden soll. Von einer echten Pflichtversicherung für jedes Haus, auch wenn dieses nicht durch eine Wohngebäude-Police versichert ist, kann man also nicht sprechen. Sofern die neue Bundesregierung dabei auf die Opt-Out-Lösung verzichten darf und wird, bestünde aber eine Elementarschaden-Versicherungspflicht für alle bestehenden und neuen Wohngebäude-Versicherungsnehmer.

Weiter heißt es in dem Papier:

Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert.

Somit dürfte auch einiges an Verwaltungsarbeit auf die Versicherungsunternehmen zukommen – neben den Elementarschutz-Angeboten für Bestandskunden. Durch den staatlichen Rückversicherer könnte sich aber die Sorge der Erstversicherer etwas zerstreuen, sich durch die neue „Versicherungspflicht“ viele schlechte Risiken in die Bücher zu holen.

Zuletzt herrscht offenbar auch Einigkeit darüber, den Neubau von Wohngebäuden in Gebieten zu begrenzen, in denen es ein erhöhtes Risiko für Elementarschäden gibt. Eine ähnlich formulierte Forderung hatte in den letzten Jahren auch der GDV mehrfach wiederholt. Konkret heißt es:

Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher
unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter
haben wir dabei im Blick.