Elementarschadenversicherung

Parteienstreit um Hochwasser-Pflichtversicherung spitzt sich zu

Die Diskussion über eine Elementar-Pflichtversicherung ist nach den Überschwemmungen in Süddeutschland neu entbrannt. Justizminister Marco Buschmann lehnt das weiterhin ab, SPD und Grüne sind dafür. Und die CDU bringt einen Antrag in den Bundestag ein.

Author_image
14:06 Uhr | 04. Juni | 2024
Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser

Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach den verheerenden Überschwemmungen in Süddeutschland neu entbrannt.

| Quelle: Thomas Niedermueller / Freier Fotograf

Vor dem Hintergrund der jüngsten Flutkatastrophe in Süddeutschland streitet die Politik wieder einmal über die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden – wie schon nach den Ahrtal-Überschwemmungen 2021. Denn die einfache Wohngebäudeversicherung leistet nicht bei Überschwemmung und Starkregen, dazu bedarf es einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung, die gegen eine Zusatzprämie angeboten wird.

FDP fürchtet steigende Wohnkosten

Aktuell ist nur gut jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Manchen ist die Versicherung zu teuer, andere werden von den Versicherern nicht angenommen, weil sie in einer Hochrisiko-Zone wohnen. Im Schadenfall bleiben sie auf horrenden Kosten sitzen.

Während SPD und Grüne im Prinzip für eine Pflichtversicherung sind, hält die FDP in Person von Justizminister Buschmann gar nichts von dieser Idee. Seine Begründung: Eine Pflichtversicherung würde Immobilien in Deutschland nicht nur deutlich verteuern, sondern auch die Mieten steigen lassen. Denn Vermieter könnten die Mehrkosten als Betriebsausgaben vollständig an ihre Mieterinnen und Mieter weiterreichen. Laut Buschmann schätzt die Versicherungsbranche die Kosten je Einfamilienhaus auf 100 bis 2000 Euro jährlich.

CDU befürwortet Opt-Out-Lösung

Und wie steht die CDU als größte Oppositionspartei zu dem Thema? Sie befürwortet das sogenannte Opt-Out-Modell. Das bedeutet, dass der Elementarschutz zukünftig in die Wohngebäudeversicherung integriert werden soll, aber abgewählt werden kann. Bestehende Wohngebäudeversicherungen sollen zu einem Stichtag umgestellt bzw. erweitert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird die CDU am Donnerstag in den Bundestag einbringen.

Damit befindet sich die Union ganz auf Linie der Versicherungswirtschaft, die Neu- und Bestandskunden ebenfalls ein Opt-Out ermöglichen möchte und eine Pflichtversicherung ablehnt. Unterm Strich würde der einzelne Immobilienbesitzer so weiterhin das Risiko von Naturgewalten für sein Haus tragen. 

Im Antrag der CDU heißt es dazu: „Grundprinzip des deutschen Zivilrechts ist die Privatautonomie. Der Staat sollte in private Rechtsverhältnisse nur eingreifen, wenn es absolut notwendig ist. Daher gibt es Pflichtversicherungen – mit Ausnahme der Krankenversicherung als fundamentale soziale Absicherung – regelmäßig nur im Bereich der Haftpflicht, um Dritte vor den Schäden des eigenen Handelns zu schützen. Eine Verpflichtung sich selbst gegen Gefahren zu versichern, gibt es regelmäßig nicht. Eine isolierte, unmittelbare und nicht abwählbare Elementarschadenpflichtversicherung wäre im deutschen Zivilrecht daher systemfremd.“