Höhere Kosten, mehr Zeitaufwand

Wohngebäude- und Hausratversicherer ärgern sich über neue Asbest-Verordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt mehr Arbeitsschutz für Handwerker, kostet die Versicherer aber Geld und wertvolle Zeit im Schadenfall. Der GDV vermisst dabei eine Übergangsfrist.

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15:11 Uhr | 19. November | 2024
Asbestplatten

In vielen deutschen Häusern könnte der giftige Asbest verbaut sein. Die neue Verordnung sorgt diesbezüglich für mehr Arbeitssicherheit, verursacht den Versicherern aber Probleme.

| Quelle: Tomas Ragina

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ärgert man sich über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung. Diese hat das Bundeskabinett vor wenigen Tagen beschlossen. Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Sie enthalten auch zwei zentrale Aspekte, die vorrangig Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Schadenfall tangieren werden (procontra berichtete).

Da künftig Reparaturen und Sanierungen an der Bausubstanz durch Gewerbetreibende erst nach Kenntnis der Asbestsituation erfolgen dürfen, entstehen für die dafür notwenigen Erkundungs- und Analysemaßnahmen Mehrkosten. Im Schadenfall werden diese Teil der Schadenregulierung. Konkret für die Wohngebäudeversicherer bezifferte der GDV diese erneut auf voraussichtlich rund 190 Millionen Euro – ein weiterer Preistreiber, der letztendlich auf die Versicherten umgelegt wird.

Übergangsfrist gefordert

Noch kritischer sieht der Gesamtverband aber die Tatsache, dass auch Reparaturen in Folge von versicherten Schäden auf das Vorliegen der Asbest-Ergebnisse warten müssen. Dies könne, laut GDV, bis zu zwei Wochen dauern. „Vor allem bei Leitungswasserschäden spielt der Faktor Zeit eine zentrale Rolle. Wird beispielsweise ein Leck bei einem Leitungswasserschaden nicht zügig gefunden und repariert, kann es zu gesundheitsschädigenden Folgen wie Schimmelbefall kommen und sich der Schaden vergrößern“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Für akute Schäden fordert Asmussen deshalb ein anderes Vorgehen vom Gesetzgeber. Ihm fehlt dafür eine konkrete Lösung in der neuen Gefahrstoffverordnung. Sein Verband pocht deshalb auf eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit könnten, laut GDV, die Analysekapazitäten der Labore ausgebaut und emissionsarme Verfahren entwickelt, erprobt und anerkannt werden, die ein sofortiges Eingreifen im Schadenfall durch sichere Instandhaltungs- oder Sanierungstechniken ermöglichen. Beides benötige aber aus Gründen des Personalmangels und der schleppenden Anerkennungsverfahren die verlangte Zeit.