Schadenfall der Woche
Ein frisch verliebtes Paar verbringt das erste gemeinsame Weihnachtsfest. Der Mann bemüht sich sehr, für eine romantische Stimmung zu sorgen: Er macht Frühstück, zündet Kerzen in der Küche an und geht anschließend ins Schlafzimmer um seine Freundin zu wecken. Dies dauert allerdings länger als er ursprünglich geplant hatte. In dem Urteil, das anschließend vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erging, ist der Sachverhalt nüchtern als "er wurde aufgehalten" beschrieben.
Die unbeaufsichtigten Kerzen in der Küche verursachen einen Wohnungsbrand, den der Mann von seiner Hausratversicherung bezahlt haben möchte. Der Versicherer lehnt dies jedoch ab und wirft dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vor. Der Fall wandert vor das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Der Verliebte hat Glück, denn die Richter stellen sich auf seine Seite. So heißt es: Objektiv sei dem Kläger ein grober Pflichtverstoß vorzuwerfen. Es fehle aber in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden. Der Kläger habe nach dem Betreten des Schlafzimmers aufgrund der körperlichen Reize seiner Lebensgefährtin nicht mehr an den brennenden Adventskranz gedacht. Dies sei nicht in einem Ausmaß schuldhaft, welches als unverzeihlich und damit als vorwerfbar grob fahrlässig einzustufen sei. Unabhängig davon, ob der Aufenthalt im Schlafzimmer 15 oder bis zu 60 Minuten gedauert habe.
Die Versicherung musste den Schaden also übernehmen.