Aktuell sind die Zinsen für ein Immobiliendarlehen besonders niedrig. Vor ein paar Jahren war das noch anders. Wer sich damals das Geld für sein Eigenheim zum Beispiel für 3 Prozent oder mehr geliehen hat, könnte sich heute womöglich ärgern.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) weist nun auf einen Ausweg aus diesem „Zins-Dilemma“ hin. Denn laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni dieses Jahres (Az.: XI ZR 331/179) könnten die Widerrufsbelehrungen mehrerer Banken fehlerhaft erfolgt sein – ähnlich, wie in der Lebensversicherung. Dies würde den Kunden die Möglichkeit verschaffen, ihre Verträge auch Jahre später noch widerrufen zu können und dafür ein neues Darlehen mit dem aktuellen, niedrigeren Zinsniveau abzuschließen.
Im konkreten Fall ging es um einen Kreditvertrag bei der Sparda-Bank. Durch den BGH-Beschluss konnte der Vertrag auch einige Jahre nach seinem Abschluss rückabgewickelt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Grund dafür war eine fehlerhafte Passage in der Widerrufsinformation. Darin heißt es, dass die Widerrufsfrist des Darlehensvertrags erst dann beginne, wenn der Kreditnehmer „seine Pflichten aus § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB (…) erfüllt habe.“ Wie die VZHH klarstellt, würden sich diese Pflichten aber einzig auf Geschäfte beziehen, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden.
Immobilienkredite würden aber in der Regel per eigenhändiger Unterschrift geschlossen, was den Vertrag vom elektronischen Geschäftsverkehr ausnehmen würde. Da dies von der Sparda-Bank nicht berücksichtigt wurde, sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
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Allerdings ist aus Sicht der Verbraucherschützer nicht nur die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank von diesem Fehler betroffen. Auch die Darlehensverträge von unter anderem der Volks- und Raiffeisenbank sowie der PSD-Bank sollen die fehlerhaften Passagen enthalten. Verträge, die dafür in Frage kommen, sollen zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen worden sein.
„Gerade für Verbraucher mit einem hochverzinsten Immobiliendarlehen ist diese Widerrufsmöglichkeit interessant“, bestätigt Alexander Krolzik von der VZHH. „Die Zinsen für ein Immobiliendarlehen liegen heute teilweise bei unter einem Prozent. Da lohnt es sich, einen teuren Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Vor allem, da keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.“
Die VZHH rät Betroffenen, die Möglichkeiten eines Widerrufs unabhängig überprüfen zu lassen. Denn unabhängig von der Entscheidung des BGH sei in solchen Fällen immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig.
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