PIM Gold: „Anleger sehen Vermittler in der Verantwortung“
procontra: Herr Mertens, was wirft die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Verantwortlichen bei PIM Gold vor?
Philipp Mertens: PIM Gold soll ein Schneeballsystem betrieben haben: Mit dem Geld der Anleger hat die Firma also mutmaßlich nicht das versprochene Gold gekauft, sondern die Ansprüche der bereits vorhandenen Anleger bedient. Damit handelt es sich voraussichtlich um Kapitalanlagebetrug. Möglicherweise wird aber auch noch wegen verbotener Einlagengeschäfte ermittelt. Denn – soweit bekannt – hat PIM die Einlagen seiner Kunden für den Handel mit Gold genutzt und ihnen darüber eine feste Zinszahlung garantiert. Einlagengeschäfte erfordern eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Liegt diese nicht vor, handelt es sich um einen Straftatbestand.
procontra: Welche Rolle spielen Vermittler in dem Skandal?
Mertens: Sie sind das Bindeglied zwischen PIM und den Anlegern. Da die Anleger über Jahre die versprochenen Zahlungen erhielten, sind viele Vermittler arglos geworden und haben zum Teil in großem Umfang vermittelt. Bricht dann ein solches Schneeballsystem zusammen, bekommen sie natürlich auch keine Provisionen mehr. Läuft es ganz schlecht, stehen sie von heute auf morgen komplett ohne Einnahmen da. Zudem stellt sich die Haftungsfrage: Zwar sind Vermittler nicht haftbar für die Performance eines Produkts, aber natürlich sehen Anleger sie in der Verantwortung.
procontra: Und wann sind sie tatsächlich verantwortlich?
Mertens: Aus vergleichbaren Fällen wissen wir, dass es bei PIM darauf ankommen wird, ob die Goldsparpläne plausibel waren – beziehungsweise ob die Vermittler hätten erkennen müssen, dass sie es nicht waren. Hier könnte sich das feste Renditeversprechen noch als Bumerang erweisen, denn der Goldpreis ist sehr volatil. Letztlich zählt aber, wie die Vermittler die Goldsparpläne verkauft haben. Wenn sie sie Kunden mit kleinem Vermögen, die das Geld für das Investment nur mühsam entbehren konnten, als „sichere Sache“ verkauft haben, könnten sie wegen Falschberatung haften. Schließlich stellt sich die Frage, welches Informationsmaterial Vermittler und Kunden von PIM erhalten haben und ob dort die Risiken ersichtlich waren.
procontra: Wie wahrscheinlich ist es, dass Vermittler nun zahlen müssen?
Mertens: Sofern Anleger eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das Risiko einer Klage überschaubar, nach dem Motto: „Man kann es ja mal versuchen“. Jedoch sind wohl vor allem Kleinanleger betroffen, die sich das Geld für einen Prozess vermutlich lieber sparen wollen. Und: Selbst wenn ein Prozess gegen einen Vermittler gewonnen ist, heißt das nicht, dass er auch wirklich zahlen kann. Das kann dazu führen, dass viele Anleger von Vornherein auf eine Klage verzichten. Trotzdem glaube ich, dass es einige Klagen gegen Vermittler geben wird. Je nachdem, wie diese ausfallen, kann es dann auch zu einer Prozesswelle kommen.
procontra: Angenommen, es kommt zu Schadensersatzansprüchen. Können sich Vermittler gegen die Schäden absichern?
Mertens: Soweit uns bekannt, wird keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dafür geradestehen. Denn die Sparpläne sind keine regulierten Produkte, sodass sie auch nicht in den Schutzbereich einer Pflichtversicherung fallen. Leider informieren sich Vermittler häufig nicht im Voraus darüber, ob ihre Versicherung so ein Anlagemodell umfasst. Denn nachträglich kann man keinen Versicherungsschutz mehr besorgen. Im schlimmsten Fall haften sie dann mit ihrem eigenen Vermögen.
procontra: Was sollten Vermittler nun tun – und was nicht?
Mertens: Sie dürfen einerseits den Kontakt zu ihren Kunden nicht verlieren. Andererseits müssen sie aufpassen, welche Informationen sie ihnen geben. Wenn sie ihnen sagen, dass sie es auch nicht besser wussten, dokumentieren sie unter Umständen eine Pflichtverletzung. Denn es ist nun mal ihre Pflicht, bestimmte Dinge besser zu wissen. Also: nicht in Panik verfallen und kopflos Briefe verschicken, in denen man sich rechtfertigt. Auch sollten sich Vermittler vor Anlegeranwälten hüten. Um Sammelklagen zu formulieren, wollen diese viele Kundennamen herausfinden – und bieten Vermittlern dafür an, sie zu verschonen. Gibt es bei PIM jedoch nichts zu holen, werden es die Anwälte trotzdem bei den Vermittlern versuchen.
procontra: Das Insolvenzverfahren soll Anfang Dezember beginnen, dann können Geprellte ihre Forderungen stellen. Wo erhalten Vermittler Unterstützung?
Mertens: Es ist sicherlich sinnvoll, sich mit anderen Vermittlern zwanglos auszutauschen, um besser an Informationen über den aktuellen Ermittlungsstand zu kommen. Spätestens, wenn Anspruchsschreiben von Anlegeranwälten auf dem Tisch liegen, sollten Vermittler alle Stifte fallen lassen und einen Rechtsbeistand kontaktieren.