Der Gründer der insolventen Containervermarktungsgesellschaft P&R Heinz Roth. Dies bestätigte Rechtsanwalt Miguel Grosser, Insolvenzverwalter über das Vermögen von Heinz Roth, auf procontra-Nachfrage. Zuerst hatte der Branchendienst www.investmentcheck.de den Tod des Firmengründers vermeldet.
Die P&R-Insolvenz gilt als einer der größten Anlageskandale in Deutschland. Rund 54.000 Anleger hatten über die verschiedenen P&R-Vertriebsgesellschaften Container gekauft, die im Anschluss von P&R vermietet wurden – über 3,5 Milliarden sollen insgesamt investiert worden sein.
Bei einem großen Teil der Container-Käufe soll es sich aber um Luftbuchungen gehandelt haben. Statt das Geld der Anleger tatsächlich in Container zu investieren, wurde das Geld nach derzeitigem Stand der Ermittlungen dafür genutzt, um Altanleger auszuzahlen – ein klassisches Schneeballsystem.
Auch Firmengründer Roth sollte aus diesem Grund strafrechtlich belangt werden. Zu einem Strafprozess kam es allerdings nicht. Im Sommer des vergangenen Jahres verzichtete das zuständige Landgericht München auf einen Strafprozess, da der schwer kranke Roth als verhandlungsunfähig galt. Das Insolvenzverfahren über das Privatvermögen von Roth war von dieser Entscheidung nicht betroffen gewesen. Auch der Tod des P&R-Gründers wird hieran nichts ändern. Das Insolvenzverfahren werde nun in ein Nachlassinsolvenzverfahren überführt, teilte Insolvenzverwalter Gross mit. „Für die Gläubiger in diesem Verfahren ändert sich dadurch nichts, es sind diesbezüglich keinerlei Erklärungen oder Handlungen erforderlich.“
Auch für Vermittler kann die P&R-Pleite Folgen haben: Vermittler müssten mit Regressansprüchen im Fall von Beratungsfehlern rechnen, erklärte Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, im procontra-Interview. Im Frühjahr 2019 hatte in diesem Zusammenhang das Landgericht Erfurt (Az: 9 0 736/18) einen Vermittler zu Schadenersatz verklagt.