P&R-Pleite: Insolvenzverwalter will Vergleiche

Hoffnung in Sachen P&R-Pleite: Die etwa 54.000 Anleger der insolventen P&R Gesellschaften können auf erste Zahlungen hoffen. Um die Voraussetzungen für Ausschüttungen zu schaffen, hat der Insolvenzverwalter einen Vergleichsvorschlag erarbeitet. Welche Vorteile ein solcher Vergleich bietet.

11:04 Uhr | 29. April | 2019
P&R-Pleite Steuerschaden Insolvenz Container

Die P&R-Insolvenzverwalter verschicken 80.000 Vergleichsvereinbarungen an deutsche Anleger. Foto: Matthias Balk/dpa

Aus der Fortführung des vorhandenen Containergeschäfts sind bisher rund 110 Mio. Euro auf die Treuhandkonten des Insolvenzverwalters geflossen. Je nach Marktentwicklung, könnten bis Ende des Jahres weitere 150 Mio. Euro aus der Verwertung bzw. Vermietung hinzukommen, schätzen die Insolvenzverwalter. Bis Ende 2021 sollen über 560 Mio. Euro von der Containerflotte eingespielt werden.

Doch damit das Geld auch an die Gläubiger ausgeschüttet werden kann, ist deren Mitwirkung nötig. Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé: „Wir haben dazu einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, der ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird. Die von den Gläubigern mit hoher Mehrheit gewählten Gläubigerausschüsse haben dem Vorschlag bereits einstimmig zugestimmt."

Laut Insolvenzverwalter bietet die Vergleichsvereinbarung vier wesentliche Vorteile, die Dr. Jaffé so benennt:

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Steuerschäden bleiben unberührt

Themen, die bislang nicht abschließend geklärt sind, würden durch die Vergleichsvereinbarung nicht berührt, so der Insolvenzverwalter. Das kann beispielsweise Steuerschäden betreffen. Diese können von den Gläubigern auch weiterhin bzw. erneut zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Gleiches gilt für etwaige Anfechtungsansprüche, deren Bestand erst noch in Musterverfahren geklärt werden muss. Zusätzlich und getrennt von der Vergleichsvereinbarung schlagen die Insolvenzverwalter den Gläubigern daher noch den Abschluss einer optionalen Hemmungsvereinbarung vor, so dass weder für den Gläubiger noch für den Insolvenzverwalter ein Zeitdruck in Bezug auf die Themen entsteht, die jetzt noch nicht verglichen werden können. „Wir gehen davon aus, dass die Gläubiger verstehen, dass die Hemmungsvereinbarung vor allem in ihrem eigenen Interesse liegt, damit wir die heute noch offenen Themen in Ruhe klären können. Der Abschluss und die Umsetzung der Vergleichsvereinbarung hängen allerdings nicht davon ab, ob der Gläubiger die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet", ergänzen die Insolvenzverwalter. „Die Vergleichsvereinbarung kann von den Insolvenzverwaltern im Interesse aller Gläubiger allerdings nur umgesetzt werden, wenn sie von einer überragenden Mehrheit der Gläubiger akzeptiert wird und auch der Gläubigerausschuss die Annahmequote gebilligt hat. Denn nur in diesem Fall kann sie ihr Ziel, nämlich eine Verfahrensabwicklung auf einer rechtssicheren Grundlage, erreichen. Falls sich - wovon wir allerdings nicht ausgehen - eine substanzielle Zahl der Gläubiger gegen den Abschluss der Vereinbarung aussprechen sollte, müssen wir uns vorbehalten, die Vereinbarung nicht anzunehmen. In diesem Fall wird sich die Abwicklung des Insolvenzverfahrens allerdings erheblich verzögern und auch eine erste Abschlagsverteilung wäre dann nicht mehr in greifbarer Nähe", betont Dr. Michael Jaffé.

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80.000 Briefe an deutsche Anleger

In den nächsten Tagen werden die Insolvenzverwalter rund 80.000 Briefe an deutsche Anleger schicken. Denn die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Wenn Gläubiger also bei mehreren Gesellschaften Forderungen angemeldet haben, erhalten diese wieder mehrere Schreiben. Die Erfassung der unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen werde einige Zeit in Anspruch nehmen, so die Prognose der Insolvenzverwalter. Eine Bearbeitung aller Rückläufer bis zu den vorgesehenen Prüfungsterminen am 29.05.2019 werde deshalb nicht möglich sein. In diesem Fall werden die Prüfungstermine erneut vertagt und die Forderungen später geprüft. „Dies bringt keine Nachteile für die Gläubiger mit sich, denn Auszahlungen sind nicht vor dem Jahr 2020 möglich", so die Insolvenzverwalter. Wenn eine annehmbare Quote erreicht wird, erfolgt die Annahme aus Praktikabilitätsgründen, ohne dass es einer Rücksendung der Vergleichsvereinbarung an die Gläubiger bedarf. „Die beschriebene Vorgehensweise dient dem Schutz der Gläubiger. Sie ist auch erforderlich, um zu vermeiden, dass - auch wenn es nur eine kleine Gruppe von Gläubigern wäre - sich einzelne Gläubiger Vorteile zu Lasten der Gemeinschaft verschaffen. Bis die Rechtsfragen, die durch den Abschluss des Vergleichs gelöst werden sollen, anderweitig entschieden wären, könnten Jahre vergehen. Wir hoffen sehr, dass es zu diesem Szenario, das nur Nachteile für alle Gläubiger mit sich bringen würde, nicht kommt und bitten daher nochmals alle Gläubiger in ihrem eigenen Interesse um ihre Unterstützung, für die wir uns schon jetzt bedanken", betonen die Insolvenzverwalter.

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