Während das Verfahren gegen den Gründer der insolventen P&R-Gesellschaften Heinz R. in München gerade erst begann, liegt seit vergangener Woche das erste Urteil gegen einen Vermittler vor.
Das Gericht sah es in dem vorliegenden Fall als erwiesen an, dass der Vermittler die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt hat, die mit dem Investment verbunden sind. Die Investoren, deren Geldanlageziel Altersvorsorge war, sind nicht über das mögliche Totalverlust- und Nachschussrisiko hingewiesen worden.
Zudem wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, die Containermieten seien garantiert. Die in den Verträgen der P&R abgedruckte Mietgarantie hätte der Vermittler nicht unkommentiert lassen dürfen, so Rechtsanwalt Sascha Schiller aus Bremen, der das Urteil erstritten hat. Schließlich hätte es keine Mietausfallversicherungen oder ähnliche Sicherungen gegeben.
Dass Vermittler mit Regressansprüchen wegen möglichen Beratungsfehlern rechnen müssen, hatte Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bereits kurz nach Bekanntwerden der P&R-Pleite gegenüber procontra im Interview klargestellt.