Hochwasser, Sturm: Wann die Gebäudeversicherung trotz Weigerung zahlen muss
So viele Beschwerden gab es vorher noch nie: 21.548 mal schimpften Versicherungsnehmer über ihren Versicherer oder Vermittler im vergangenen Jahr bei der neuen Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf. 15.659 dieser Beschwerden waren zulässig – das entspricht einem Zuwachs von knapp 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Einen deutlichen Anteil hieran hatte 2024 auch die Gebäudeversicherung – traditionell einer der Beschwerde-Schwerpunkte. Insgesamt 2.047 zulässige Beschwerden erreichten die Ombudsfrau im vergangenen Jahr zum Thema Gebäudeversicherung – das entspricht einem Plus von 34,4 Prozent im Vergleich zu 2023. Zwar lag die Zahl der Beschwerden 2021 mit 2.124 noch höher – damals lag die hohe Zahl der Beschwerden aber in einem Sondereffekt, der Umdeckungsaktion eines Assekuradeurs, begründet.
Jahr | Zahl der zulässigen Beschwerden zur Gebäudeversicherung |
2024 | 2.047 |
2023 | 1.523 |
2022 | 1.769 |
2021 | 2.124 |
2020 | 1.197 |
2019 | 1.206 |
2018 | 1.456 |
2017 | 1.167 |
2016 | 1.237 |
2015 | 1.208 |
Mit einem Anteil von 13,1 Prozent aller zulässigen Klagen war die Gebäudeversicherung die Sparte mit den viertmeisten Beschwerden. Lediglich auf die Rechtsschutz- (18,8 Prozent), Leben- (16,8) sowie Kfz-Kaskoversicherung (15 Prozent) entfiel ein größerer Anteil der Verbraucherbeschwerden.
Die Gründe für die Beschwerden
Ein Großteil der Beschwerden entfiel wie bereits in der Vergangenheit auf Leitungswasser- sowie Rohrbruchschäden, gefolgt von Sturm- und Elementarschäden. Ein Grund für den starken Anstieg der Beschwerdezahlen könnte auch darin liegen, dass der Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 der niederschlagreichste Zeitraum in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 gewesen ist.
Doch nicht bei jedem Schadenereignis leistet die Gebäudeversicherung – selbst wenn in dieser Elementarschutz inkludiert ist. Mehrere Beschwerden erreichten die Ombudsfrau hierzu im vergangenen Jahr. So kam es zum Jahreswechsel 2023/2024 in einigen Regionen des Landes infolge von Dauerregen zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels. Häufig drang dieses Wasser in Keller ein und sorgte hier für Schäden. Schäden durch Grundwasser sind aber in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – was bei vielen Versicherungsnehmern zu Unverständnis und Frust führt und in einer Beschwerde bei der Ombudsfrau resultieren kann.
Allerdings waren nur 41 Prozent der Beschwerden aus Verbrauchersicht im vergangenen Jahr erfolgreich. Damit ist die Gebäudeversicherung eine Versicherungssparte mit einer vergleichsweise niedrigen Erfolgsquote, die deutlich hinter denen der Rechtsschutz- (46,1 Prozent), Hausrat (55 Prozent) oder Kfz-Kasko-Versicherung (62 Prozent).
In welchen Fällen die Ombudsfrau jedoch eine aus Sicht der Versicherungsnehmer positive Entscheidung herbeiführen konnte, können sie der unten stehenden Bilderstrecke entnehmen.
Wohngebäudeversicherung - So entschied die Ombudsfrau
