R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler & Vereine

Win-Win: Sie beraten Ihre Kunden. Wir mindern die Risiken

Ob Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler oder Ehrenamtliche: Wer andere berät, trägt eine besondere Verantwortung – und ein großes finanzielles Risiko im Schadensfall. Nehmen Sie Ihren Kunden diese Verantwortung ab: Mit den starken Leistungen der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht.

09:07 Uhr | 10. Juli | 2023
R+V Kampagnenmotiv VH
| Quelle: R+V

Die Dienstleistungsbranche boomt. Sie gehört zu den schnell wachsenden Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Dienstleistungsbereiche an der Bruttowertschöpfung 69,3 Prozent. Im gesamten Dienstleistungsbereich gab es rund 34,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland – so viel wie nie zuvor. Etwa drei von vier Erwerbstätigen sind in der Dienstleistungswirtschaft beschäftigt.*

Ein wichtiger Türöffner für Ihr Kundengespräch

Doch gerade Dienstleistungsunternehmen beraten Kunden auf ihr eigenes Risiko. Nutzen Sie diesen wichtigen Fakt als Türöffner für Ihr Beratungsgespräch: Die Zielgruppe ist groß. Insbesondere Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler und Vereine sind unwägbaren Risiken ausgesetzt. Dazu gehören die Werbe- und IT-Branche, Gutachter und Sachverständige, das Heilwesen, die Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Unternehmensberater und viele mehr.

Die Zielgruppe für eine R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht auf einen Blick

Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht richtet sich vornehmlich an Kunden, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • fremde Interessen wahrnehmen,

  • andere beraten,

  • begutachten und prüfen,

  • (Finanz-) Dienstleistungen vermitteln oder

  • das Vermögen oder Eigentum ihrer Kunden verwalten.

Trotz größter Sorgfalt können in all diesen Berufszweigen Fehler passieren. Für Schäden, die daraus entstehen können, haften Ihre Kunden unter Umständen in unbegrenzter Höhe – persönlich und mit dem gesamten Vermögen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn Fristen übersehen, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und dadurch echte Vermögensschäden entstehen.

Argumentieren Sie mit einem praxisnahen Schadenbeispiel

Um Ihren Kunden die Bedeutung der Vermögensschaden-Haftpflicht plastisch vor Augen zu führen, möchten wir Ihnen ein wichtiges Schadenbeispiel an die Hand geben:

Ein Unternehmen hat ein neues Produkt entwickelt und beauftragt eine Werbeagentur mit der Entwicklung eines attraktiven Produktnamens. Nachdem der Name gefunden ist, werden eine Werbekampagne für das Produkt entwickelt, Drucksachen erstellt und Anzeigen in Fachzeitschriften veröffentlicht.

Kurz darauf erhält das Unternehmen eine Abmahnung, da ein nahezu identischer Name bereits für ein anderes Produkt bereits geschützt wurde. Die Werbeagentur hat versäumt, dies im Vorfeld zu prüfen.

Der Schaden liegt im hohen fünfstelligen Bereich. Das Produkt muss vom Markt zurückgezogen, alle Werbematerialien angepasst und somit neu gedruckt werden. Hinzu kommen die Rechtskosten für die Auseinandersetzung mit dem Inhaber der Namensrechte.

Für den entstandenen Schaden kommt nach Prüfung die Vermögensschaden-Haftpflicht der Werbeagentur auf.

Das leistet die Vermögensschaden-Haftpflicht der R+V unter anderem:

  • Offene Deckung: R+V versichert das Berufsbild des Kunden. Zukünftige Änderungen im Berufsbild der Kunden sind automatisch mitversichert.

  • Vorsorgeversicherung: Automatische Mitversicherung komplett neuer Tätigkeiten.

  • Umfassender Abwehrschutz: u. a. bei bestrittener wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zu deren rechtskräftiger Feststellung; bei einstweiliger Verfügung, bei Unterlassungsansprüchen oder Widerrufskosten.

  • Reputationsschäden: Kosten für Gegendarstellung und PR-Beraters werden übernommen.

  • Mitversicherung von Datenschutzverstößen und gesetzlichen Geheimhaltungspflichten

  • Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ist mitversichert, ebenso Urheberrechtsverletzungen.

  • AGG-Ansprüche Dritter (Auftraggeber, Mandanten oder Klienten)

  • Entscheidungen in Schiedsgerichtsverfahren

  • Mitversicherung persönlicher Inanspruchnahmen von Mitarbeitern

  • Mitversicherung von Fehlern durch eingeschaltete Subunternehmer

  • Für Dritt- und Eigenschäden werden separate Versicherungssummen zur Verfügung gestellt

  • Keine Selbstbeteiligung: Kostenkontrolle für den Kunden im Leistungsfall.

  • Vertragswechselschutz: Übernahme von vorvertraglichen Versicherungsfällen bei Ablauf der Nachmeldefrist des Versicherers

Die LeistungsUpdate-Garantie: Ihre Kunden profitieren im Universalgeschäft automatisch von zukünftigen Bedingungs- und Leistungsverbesserungen.

Eine praktische Hilfe bietet Ihnen unser ToolKit – es beinhaltet gebündeltes Fachwissen, schlagfertige Argumente für die Beratung sowie weitere Verkaufsunterstützungen.

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*Quelle: Statista