Basisrente: Kritikpunkte relativieren sich

Die Basisrente bleibt ein ewiger Hoffnungsträger. Ursprünglich als geförderte Altersvorsorge für Unternehmer gedacht, bringt sie aber gerade auch der Generation 50+ Vorteile. Warum der Zwang zur Verrentung auch ein Vorteil sein kann.

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06:04 Uhr | 23. April | 2020
Die Basisrente lohnt für die Generation 50+, aber auch für manche Hausfrauen, weiß IVFP-Beirat und Steuerberater Professor Thomas Dommermuth.

Die Basisrente lohnt für die Generation 50+, aber auch für manche Hausfrauen, weiß IVFP-Beirat und Steuerberater Professor Thomas Dommermuth. Bild: IVFP

Das meiste Altersvorsorgegeschäft im vierten Quartal 2019 ging an Fondspolicen, sagen 61 Prozent der Makler. Es folgen bAV (57 Prozent), Riester-Vorsorge (54 Prozent) und erst dann die Basisrente (47 Prozent), die immerhin acht Prozentpunkte gegenüber dem Jahr zuvor zulegen konnte. Das ist das Ergebnis der Umfrage „Trends I/2020“ der BBG Betriebsberatung, an der sich 407 Makler und Mehrfachvermittler beteiligten.

Unter den Basisrenten-Anbietern sind derzeit Allianz (19,7 Prozent Marktanteil), Alte Leipziger (13,9 Prozent) und Canada Life (13,4 Prozent) die klaren Favoriten der Makler. Zusammen fahren diese Gesellschaften 47 Prozent des gesamten Basisrentengeschäfts ein. Bei elf von 22 gelisteten Versicherern sowie bei der Fondsgesellschaft DWS liegt das Basisrentengeschäft mit weniger als jeweils 1,7 Marktanteil praktisch am Boden.

Selbstständige, Besserverdiener und 50+ im Vorteil

Das mag daran liegen, dass die Basisrente ursprünglich als nahezu einzige geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert worden war. „Sie ist aber inzwischen auch ein ideales Instrument für die Altersvorsorge von gutverdienenden Arbeitnehmern, Frauen und der Generation 50+“, sagt Steuerberater Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Die Basisrente als interner Familienausgleich für die Ehefrau sei bei Besserverdiener-Männern eine gute Idee“, findet Dommermuth, zumal Frauen statistisch länger leben (procontra berichtete).

Die Vorteile der insbesondere fondsgebundenen Basisrente gegenüber sonstiger staatlich geförderter Altersvorsorge rechnet der Steuerberater vor: Investiert man in diesem Jahr 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 9.000 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent (samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erhält man 4.151 Euro als Steuerersparnis zurück. Dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro 2025.

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Fondsbasisrente: staatliche Förderung von Fondsinvestments

Nutzt man die fondsgebundene Basisrente, so könnten die Wertpapierkurse im Beispiel um etwa 30 Prozent fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht. „Ein ordentlicher Puffer“, findet Dommermuth. „Die Basisrente ist also eine staatlich geförderte Investition in Investmentfonds.“ Das könnte sich sogar noch potenzieren, wenn Riester- und Basisrentenförderung vereinheitlich würden, wie die Rentenkommission vorschlägt.

Aber keine Förderung ohne Gegenleistung. Denn der Rentenbezug wird massiv besteuert. Fließt die Leistung aus der Basisrente ab 2025, beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent. Die restlichen 15 Prozent der Rentenleistung bleiben dauerhaft steuerfrei. Der Besteuerungsanteil ist dann mit dem individuellen Steuersatz im Alter zu veranlagen. Da er in der Rentenphase meist deutlich niedriger als in der Ansparphase liegt, ist dies meist ein gutes Geschäft.

Verrentungszwang gegen die Versuchung

„Auch die oftmals genannten Kritikpunkte an der Basisrente relativieren sich bei genauerer Betrachtung“, meint Dommermuth. Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Rente auszahlt, also das Langlebigkeitsrisiko abfedert. Einmalige Kapitalauszahlung oder Vertragskündigung sind nicht möglich. Basisrentenverträge lassen sich nur beitragsfrei stellen. Bei Kunden, insbesondere Selbständigen, ist dies aber eher ein Vorteil, da sie sie versucht sein könnten, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden, etwa fürs Geschäft, argumentiert das IVFP. So aber stünden sie im Alter nicht mit leeren Händen da.

Kritisiert wird auch oft die fehlende Chance auf Vererbbarkeit der Basisrente. Das ist an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. „Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet“, betont das IVFP.

Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des Restkapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Nur bei Ledigen gehen die Erben im Todesfall leer aus - das vorhandene Kapital kommt dem gesamten Versichertenkollektiv zugute. Davon profitieren diejenigen Basisrentenkunden des Versicherers, die länger leben.

Weitere Details und Berechnungsbeispiele gibt es auf der IVFP-Website.

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