In der Causa Doppelverbeitragung von Betriebsrenten zeichnet sich anscheinend eine leichte Verbesserung ab. Medienberichten zufolge (unter anderem von Focus und Handelsblatt) können die Bezieher von betrieblichen Renten vermutlich noch in diesem Jahr mit geringeren Beiträgen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Als wahrscheinlich gilt eine Rückkehr zum früheren „halben“ Beitragssatz. Aktuell zahlen Betriebsrentner auf ihre Bezüge aus Direktversicherungs- und Pensionskassenverträgen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil, also insgesamt rund 18 Prozent.
Die schon seit Langem geforderte Verbesserung erscheint endlich möglich, da sich nun offenbar das Gesundheitsministerium als zuständig herausgestellt hat. Zuvor war die Verantwortung für das Thema immer wieder zwischen Gesundheits- und Finanzministerium hin und her gewandert. Das Handelsblatt schreibt von einem Schwarzer-Peter-Spiel zwischen den Ministerien um die Frage nach der Finanzierung der Sozialabgabenerleichterung.
Gestopft werden müsste im Falle der Halbierung des Beitragssatzes ein Loch von rund 2,5 Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Wie Focus Online berichtet, plädiert nun auch Gesundheitsminister Jens Spahn für diese Variante. Dafür sollen 1,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt kommen, der Rest aus einer teilweisen Auflösung der Rücklagen des Gesundheitsfonds (ca. 3,5 Milliarden Euro).
Betriebsrenten bis zur Bagatellgrenze von 152,25 Euro im Monat könnten zudem völlig von Beiträgen befreit werden. Eine komplette Rückzahlung der seit 2004 vom Staat erhobenen Beiträge auf Betriebsrenten gilt jedoch als nicht finanzierbar. Laut Spahn würde diese rund 37 Milliarden Euro kosten.
Ein kleiner Lichtblick also für aktuelle und zukünftige Betriebsrentner. Für viele von ihnen dürfte die Maßnahme – sofern sie auch so umgesetzt wird – aber nicht als Entschädigung durchgehen. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 wurden die Kranken- und Pflegeversicherungsabgaben für ihre Betriebsrentenbezüge verdoppelt – auch für vorher abgeschlossene Verträge. Die zuvor beitragsfreien bAV-Kapitalleistungen wurden zudem in die Beitragspflicht einbezogen.
Die Maßnahme erfolgte damals als dringend notwendige Finanzhilfe für die leeren GKV-Kassen. Diese verzeichneten aber erst vor kurzem einen Stand auf Rekordniveau.