GKV-Beitragserhöhung: Wie Makler am Kassenwechsel mitverdienen können

Viele gesetzlich Krankenversicherte stöhnen über erhöhte Zusatzbeiträge. Makler können ihren Kunden Erleichterung verschaffen und selbst ein Zusatzeinkommen erzielen. Ein Portal hilft ihnen bei der Auswahl der geeigneten Krankenkasse.

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11:03 Uhr | 04. März | 2021
Etliche gesetzliche Krankenkassen erhöhen 2021 die Zusatzbeiträge. Bild: Adobe Stock/ Comugnero Silvana

Etliche gesetzliche Krankenkassen erhöhen 2021 die Zusatzbeiträge. Bild: Adobe Stock/ Comugnero Silvana

„Hat Ihre Krankenkasse auch gerade den Zusatzbeitrag erhöht?“ Immer mehr Makler stellen ihren Kunden diese Frage. Oft ist die Antwort: „Ja.“ Die Reaktion des Maklers könnte dann lauten: „Na dann schauen wir doch mal, ob wir nicht eine günstigere und mindestens ebenso gut passende Krankenkasse für Sie finden. Mitunter sparen Sie mehrere hundert Euro pro Jahr. Das könnten Sie dann in ihr Hobby investieren – oder in ihre Altersvorsorge oder in eine private Krankenzusatzpolice.“

Kasse zahlt Aufwandsentschädigung

Bei einem Kassenwechsel hilfreich zu sein, ist für Versicherungsmakler einfach. Im Gegenzug für seine Vermittlung bekommt er eine Aufwandsentschädigung von der Kasse. Vor allem aber sollten Makler sich im Sinne einer Rundumbetreuung über die entsprechenden Möglichkeiten informieren. Der Zeitpunkt dafür ist günstig. Denn Anfang des Jahres haben 40 gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Geringe Nachlässe gab es lediglich bei zwei Kassen. 60 Kassen ließen ihren Zusatzbeitrag unverändert. Die Spanne bei den Steigerungen reicht von 0,1 Prozentpunkten bis rauf zu 0,8 Prozentpunkte. Dies berichtet auf Anfrage von procontra Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH.

Tatsächlich verlangt zum Beispiel die bundesweit aktive Techniker Krankenkasse von ihren Versicherten 0,5 Prozentpunkte mehr, also insgesamt jetzt 1,2 Prozent Zusatzbeitrag auf den normalen Satz von 14,6 Prozent. Insgesamt sind mehr als 37 Millionen der rund 56 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von den Beitragserhöhungen betroffen. Gesetzlich erlaubt ist ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von maximal 1,3 Prozentpunkten. Der Gesetzgeber hat diesen Spielraum auch mal eben um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Der durchschnittlichen Zusatzbeitrags unterscheidet sich vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Tatsächlich verlangen einzelne Kassen nämlich bis zu 2,7 Prozentpunkte (BKK Stadt Augsburg). Die Krankenkassenliste mit den jeweils erhobenen Zusatzbeiträgen finden Interessierte unter:Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel wieder einmal auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht – und zwar um saftige 3,2 Prozent auf jetzt 4.837,50 Euro pro Monat. Bis zu dieser Höhe wird das Arbeitsentgelt eines jeden Arbeitnehmers für die Beitragsberechnung herangezogen. Insgesamt also ist die GKV für alle Versicherten teurer geworden. Sparen können gesetzliche Versicherte zumindest beim Zusatzbeitrag. Die günstigste Kasse ist die BKK Würth. Die ist aber nur mit Mitarbeiter der Firma Würth geöffnet. Bei den bundesweit zugänglichen Kassen liegt die Spanne zwischen 0,44 Prozent (BKK Firmus) und 1,7 Prozent (Knappschaft).

Geld allein freilich macht aber auch nicht glücklich. Die Kassen unterscheiden sich nämlich in ihren freiwilligen Mehrleistungen. Die gewählte Kasse sollte daher auch zu den Bedürfnissen des Versicherten passen. Nützliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Online-Portal gesetzlichekrankenkassen.de zu dem auch die Internetseite makleraktiv.de gehört. Beide Portale werden von Kassensuche betrieben.

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Dank der über makleraktiv.de verfügbaren Informationen müssen Vermittler nicht von allen Kassen die Zusatzleistungen studieren. Nach Angaben von Adolph sind Vermittler durch die Wettbewerbsrichtlinie der GKV dazu verpflichtet, über die Leistungsunterschiede der einzelnen Kassen aufzuklären. Wichtig zu wissen: Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich fixiert. Medizinisch begründete Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte müssen alle Kassen übernehmen. Nur bei den restlichen etwa fünf Prozent, den Zusatzleistungen, stehen die Anbieter in Konkurrenz zueinander. Diese Zusatzleistungen sollten zum Bedarf des Versicherten passen.

Laut Adolph unterstützt makleraktiv.de Vermittler mit Zulassung gemäß §34d Gewerbeordnung auch bei der Auswahl der passenden Kasse. Zur Verfügung stünden Vergleichstools, Abwicklungsmöglichkeiten, Videos und weitere Informationen und Services. In einem „realistischen Beispiel“ errechnet er für einen Selbstständigen mit einem Einkommen von 3.000 Euro pro Monat eine mögliche Ersparnis von 36,30 Euro pro Monat beziehungsweise fast 435,60 Euro im Jahr. Für einen Angestellten betrage die entsprechende Ersparnis 217,80 Euro pro Jahr.

Vergütung von 98,70 Euro pro Vermittlung

Die Kassen wurden für die Vermittlung eine Vergütung von 98,70 Euro zahlen. „Zusätzliche Bestandsprovisionen oder irgend Etwas gibt es nicht“, so Adolph. Von den 98,70 Euro ziehe er für seine Dienstleistungen einen Teil ab, so dass „derzeit 65 Euro an die Makler weitergehen“. Und weiter: „Dafür haben die Makler keinerlei Kostenbeteiligungen, Gebühren oder ähnliches.“ Eine Registrierung auf makleraktiv.de sei ganz einfach und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.

Ein Kassenwechsel ist schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand möglich, sagen auch die Verbraucherzentralen. Sie betonen: „Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats.“ Das gelte auch für Versicherte, die noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind. Die Krankenkassen müssten ihren Versicherten die Erhöhung des Beitrags und das Recht zum Wechsel rechtzeitig ankündigen. Bis zum endgültigen Wechsel müssten Versicherte den erhöhten Beitrag zahlen.

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