BGH-Urteil zur privaten Krankenversicherung ist „Nullsummenspiel“

Das BGH-Urteil zu den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung weckt bei vielen Versicherten die Hoffnung auf hohe Rückzahlungen. Doch diese Hoffnung kommt verfrüht: Der Bund der Versicherten (BdV) geht davon aus, dass das Urteil „für die meisten Versicherten ein Nullsummenspiel ist“.

11:12 Uhr | 22. Dezember | 2020
Europarente: „Nicht Brüssel macht die Tarife teuer, das sind die Versicherer selber Bild: BdV

Bekannt für offene Kritik an der Versicherungsbranche: Axel Kleinlein, Vorstandsprecher vom Bund der Versicherten. Bild: Bund der Versicherten (BdV)

Dieses Urteil sorgte für Aufregung: Der Bundesgerichtshof legte in einem Schiedsspruch vergangene Woche fest, dass die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung bestimmten qualitativen Kriterien genügen muss. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, sind die Beitragserhöhungen ungültig. Betroffene Versicherte könnten laut BdV in diesen Fällen zwar Erhöhungsbeiträge zurückfordern, müssten aber damit rechnen, dass darauf zukünftige Beiträge besonders stark steigen würden. „Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus”, erklärte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Auch die Ratingagentur Assekurata hatte bereits im Frühjahr von einem möglichen Pyrrhussieg der Versicherungsnehmer gesprochen.

Zum Hintergrund: Rechtlich ist festgelegt, dass die Versicherer mindestens 80 Prozent ihrer Überschüsse in die Rückstellung für Beitragserhöhungen (RfB) zuführen müssen. Das RfB-Geld helfe dabei, Beitragserhöhungen im Rahmen zu halten. Käme es nun zu gerichtlich verordneten Beitragsrückerstattungen, würde das Geld hierfür aus der RfB entnommen werden, was wiederum Konsequenzen für die Versicherten hätte. „Infolgedessen droht früher oder später eine entsprechend höhere Beitragsanpassung, weil die betroffenen Versicherer über weniger Limitierungsmittel zur Abfederung der Beitragsanpassung verfügen“, warnt Assekurata-Analyst Gerhard Reichl.

Auch sonst betrachtet der BdV das Urteil aus Karlsruhe eher kritisch: Bemängelt wird vor allem, dass Versicherte aus Sicht der Verbraucherschützerin weiterhin nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben, wenn der Beitrag erhöht wird. „Der Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer“, mahnte Kleinlein.

Rechnungszins bleibt für Versicherte weiter schwer nachvollziehbar

Angesichts der anhalten Niedrigzinsphase sind die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherungen, Gelder zu auskömmlichen Renditen anzulegen, fast nicht vorhanden, was zu Beitragserhöhungen führt. Eine Änderung des Rechnungszinses aber muss der Versicherer laut BdV auch weiterhin seinen Versicherungsnehmern nicht mitteilen, obwohl diese Rechnungszins-Veränderungen ein Haupttreiber der Beitragssteigerungen sein: „Auch weiterhin dürfen die Versicherer grundlegende Kalkulationsparameter verheimlichen“, so Kleinlein, der für eine grundlegende Reform der Kalkulation in der privaten Krankenversicherung trommelt.