Brexit: 3 Möglichkeiten für LV-Kunden

Wie wirkt sich der Brexit auf Versicherte aus? Was passiert mit den Lebensversicherungen, wenn Großbritannien kein Teil mehr der EU ist? Finanztest rät von Kündigungen der Lebensversicherungen ab. Was die Verbraucherschützer stattdessen empfehlen.

10:01 Uhr | 24. Januar | 2019

Kein Grund zur Panik trotz Brexit. Foto: Shutterstock / De Repente

Der Brexit hat freilich auch Folgen für Versicherungskunden. Eine der relevantesten Veränderungen ist, dass der britische Entschädigungsfonds - Financial Services Compensation Scheme (FSCS) - seine Wirkung verlieren wird. Dieser Fonds hat die Aufgabe, Versicherte finanziell zu stützen, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig werden sollte. Ein vergleichbarer Schutz wäre in Irland und Luxemburg nicht gewährleistet, so die Stiftung Warentest. Dorthin wollen einige britische Lebensversicherer die Verträge von EU-Bürgern auf Tochtergesellschaften übertragen. So u.a. auch Standard Life. Deren Vertriebschef, Christian Nuschele, verwies gegenüber procontra allerdings darauf, dass sehr wohl ein vergleichbarer Insolvenzschutz nach EU-Richtlinie bestehe.

Auch „Finanztest“ sieht keinen unmittelbaren Grund für Versicherte aktiv zu werden nennt u.a. drei Möglichkeiten, wie Versicherte mit ihren Verträgen umgehen könnten:

1. Vertrag fortführen

So schreiben die Verbraucherschützer: "Wenn Sie mit Ihrem Vertrag zufrieden sind und Sie der abge­schwächte Schutz im Extremfall einer Insolvenz nicht stört, können Sie Ihren Vertrag wie bisher weiterführen. Insolvenzen großer Lebens­versicherer sind bisher selten, die Versicherer stehen weiterhin unter einer europäischen Finanz­aufsicht und durch die Fonds in den Verträgen ist ein Komplett­ausfall des Geldes unwahr­scheinlich."

2. Beitragsfrei stellen lassen

Es kann auch geprüft werden, ob der Vertrag „beitrags­frei“ gestellt werden kann. Der Vertrag läuft weiter, der Versicherte zahlt aber keine Beiträge mehr. Allerdings können laufende Kosten das Guthaben belasten.

3. Auszahlung

Statt eines monatlichen Rentenbetrags kann der Versicherte sich auf einmal den kompletten Versicherungsbetrag auszahlen lassen. In Spezialfällen, wenn das Vertragsende bald ansteht, kann die Auszahlung auch vorgezogen werden. 

Undurchführbarkeit verhindern

Die Übertragung der Verträge hat einen weiteren Hintergrund: Verlieren die britischen Lebensversicherer ihre deutsche Lizenz, könnten die Verträge undurchführbar werden, warnte Stephan Michaelis von der Hamburger Kanzlei Michaelis auf seiner Webseite. Neben Standard Life planen auch andere Versicherer, etwa Admiral, RSA, AIG und Hiscox einen Transfer ihrer europäischen Policen auf Töchter, die innerhalb der EU operieren.