BU-Policen: Kriterien der Makler und Abzüge bei der Rente

Bei der Beratung reicht es nicht, die jeweils besten Anbieter herauszufiltern. Es müssen auch Nachteile beim Produkt aufgezeigt werden. Finanztest nennt Abzüge von der BU-Rente. Ein Fachmakler korrigiert die indirekte Beratungshilfe der Warentester.

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09:04 Uhr | 08. April | 2019
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Welche Abzüge bei Auszahlung einer BU-Rente drohen, das gehört zwingend zur Aufklärung im Beratungsgespräch, sagt Fachmakler Frank Dietrich. Bild: Dietrich

Das BU-Unternehmensrating vom Analysehaus Franke und Bornberg kürte kürzlich sechs Anbieter mit der Höchstnote: Aachen Münchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Swiss Life und erstmals auch die Allianz. „Es ist die einzige Untersuchung von BU-Versicherern am deutschen Markt, bei der die Ergebnisse auf umfangreichen Stichproben bei den Unternehmen vor Ort basieren“, erklärt Geschäftsführer Michael Franke. In den Geschäftsräumen der Versicherer werde der Antragsprozess einschließlich Risikoprüfung untersucht, würden Leistungsprüfung, Regulierung und Nachprüfungen unter die Lupe genommen (procontra berichtete).

Wie passt dies zur Auswahl von BU-Anbietern durch die Makler? Die Studie „BU/Arbeitskraftabsicherung 2019“ der BBG Betriebsberatung hat die Qualität der Versicherer aus Sicht der Makler untersucht und dann die Lieblinge der Makler ermittelt. Gemessen wurde nach insgesamt 14 Leistungskriterien aus den Bereichen Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung, Abwicklungsservice und Courtage. Mitgemacht hatten 467 unabhängige Vermittler, davon 83,9 Prozent Versicherungsmakler.

Die wichtigsten Leistungskriterien aus Maklersicht

Das wichtigste Leistungskriterium aus Maklersicht ist demnach die Tarifpolitik der Gesellschaft, gefolgt von der Abwicklung im Leistungsfall und dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Erstaunlich unwichtig ist die Courtageabwicklung (Platz 11 unter 14 Kriterien) und die Flexibilität der Courtagemodelle (Platz 13).

Mit weitem Abstand dominieren BU-Policen den Umsatz der Makler im Bereich Arbeitskraftabsicherung (96,6 Prozent). Es folgen dann Grundfähigkeitsversicherung (40,7 Prozent), BUZ-Rente (33,6 Prozent), Dread-Desease-Versicherung (33 Prozent) und BUZ-Policen mit reiner Beitragsbefreiung (27 Prozent), wobei Mehrfachnennungen erlaubt waren. Multirisk-Policen rangieren am Ende.

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Die BU-Anbieter mit dem höchsten Umsatz bei Maklern

Den meisten Umsatz machen Makler in der BU-Versicherung bei Alte Leipziger, gefolgt von Nürnberger, Volkswohl Bund, Swiss Life und Allianz. In der Dread-Desease- bzw. Multirisk-Versicherung ist Canada Life der Liebling der Makler, gefolgt von Nürnberger, Zurich, Volkswohl Bund und Allianz. Last but not least die Grundfähigkeitsversicherung: Wiederum ist Canada Life In der Maklergunst Spitze - vor Nürnberger und Volkswohl Bund, Dortmunder (Online-Tochter des Volkswohl Bund) und Allianz.

Makler nutzen elektronische BU-Risikoprüfungsangebote der Versicherer am meisten von Nürnberger (18,6 Prozent), Alte Leipziger (15 Prozent) und Allianz, Swiss Life und Volkswohl Bund (je 8,0 Prozent). Darüber hinaus kommen unabhängige Risikoprüfungstools zum Einsatz – am meisten „versdiagnose“ von Franke und Bornberg (38 Prozent) und „RIVA“ von Softfair & Levelnine (22,6 Prozent). Die besten Bewertungen der Makler schafften dabei Nürnberger, Alte Leipziger und Volkswohl Bund sowie „RIVA“.

Stiftung Warentest mit unzureichender Information

Nicht gefragt wurde in dieser Studie nach den Details zur Beratung. Da kommt indirekt Schützenhilfe von der Stiftung Warentest. Die macht in der April-Ausgabe von Finanztest darauf aufmerksam, dass im Leistungsfall die versicherte BU-Rente nicht voll zur Auszahlung kommt. „Solche Aspekte gehören zwingend zur Beratung bei der BU-Absicherung“, bestätigt Frank Dietrich, Inhaber der F.D. Fachmakler GmbH, die auf BU-, PKV- und Pflegezusatzpolicen spezialisiert ist.

Die Auswirkungen können enorm sein – durch SV-Beitrag und Steuern. Letztere fallen aber bei 2.000 Euro BU-Rente pro Monat gar nicht an, wenn keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind. Anders bei der Sozialversicherung: Die kostet im ungünstigsten Fall 18 Prozent der Rente, schreibt Finanztest. Pflichtversicherte müssten auf die BU-Rente eigentlich nur den geminderten Beitragssatz ihrer Krankenkasse entrichten, derzeit also rund 14 Prozent, sagt Dietrich. Grund: Ein berufsunfähiger Ex-Arbeitnehmer wird - nach Statusfeststellung durch seine Krankenkasse - als freiwillig gesetzlich krankenversichert eingestuft. „Denn er ist sozusagen Privatier ohne Einkommen“, erklärt Dietrich.

Plötzlich „freiwillig“ teurer krankenversichert

Worauf Finanztest aber nicht hinweist: „Mit Hilfe eines Maklers wäre vermutlich ein hochwertiger BU-Vertrag zustande gekommen, auf dessen Basis der Kunde mit Hilfe des Maklers längst einen Leistungsantrag auf BU gestellt und während dieser Zeit bereits neben dem gesetzlichen Krankengeld (bis 78 Wochen) privates Krankentagegeld bezogen hätte (AU-Klausel)“, weiß der BU-Fachmakler. Damit wäre jegliche Versorgungslücke geschlossen.

Hinzu kommt: „Im BU-Fall zählt eine gute Vertragsformulierung in den AVB des Versicherers zur konkreten Verweisung auf andere Tätigkeit im Leistungsbezug“, weiß Dietrich. „Dann bleibt die Höhe der Brutto-BU-Rente auch erhalten, wenn der Kunde irgendeine eine Tätigkeit mit mehr als 450 Euro Verdienst im Monat findet“, erklärt Dietrich. Und auch netto bliebe es bei der vollen Summe, weil er dann wieder pflichtversichert wäre. Folge: „Er müsste keinerlei Kranken- und Pflegebeitrag auf die BU-Rente zahlen“, ergänzt Dietrich die zu kurz gegriffenen Finanztest-Ratschläge.

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