Im ersten Teil der sechsteiligen Serie ging es um die innovative Teilzeitklausel. Sie erleichtert Teilzeitbeschäftigten, im BU-Fall volle Leistung zu bekommen (procontra berichtete). Im heutigen zweiten Teil steht die Kindervorsorge im Mittelpunkt. „Sie wird häufig auf das Sparen reduziert und dabei vergessen, eine BU-Option einzubauen“, sagt Versicherungsmakler Bert Heidekamp, zugleich Analyst sowie erster vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Pflegeversicherungen.
Heidekamp ist auch Inhaber der Online-Plattform fairtest.de, die Versicherungsbedingungen analysiert und bewertet. Zur Kindervorsorge hat er ein eigens Konzept entwickelt („KiKo“), das sich aus Tarifbausteinen verschiedener Versicherer zusammensetzt. Heidekamp hat beobachtet, dass die meisten Produkte am Markt nicht passgenau für den Bedarf sind.
Besonders im Kindesalter komme es zu Unfällen beim Spielen, Krankheiten oder Gebrechen. Für den Vermittler bedeutet es, sich mit der Zukunft und den Risiken der Kinder zu befassen und in der Beratung zumindest auf die Möglichkeit der Absicherung einer BU-Option hinzuweisen. „Wer aus Bequemlichkeit Tarife ohne Berücksichtigung der BU-Option vermittelt, könnte in eine Haftungsfalle tappen“, so Heidekamp.
Tipps für Beratung und Dokumentation
In der Dokumentation sollte erkennbar sein, ob entweder ein Sparziel oder eine BU-Option vordergründig gewünscht wird. Es ist also festzulegen, was für den Kunden wichtiger ist. Ist die spätere BU-Absicherung gewünscht, sollte überwiegend auf die Werthaltigkeit der BU-Option geachtet werden. „Ich würde immer für eine BU-Option plädieren“, so Heidekamp.
Oft erkennen Kunden erst bei schwerer Krankheit des Kindes den Wert der BU-Option. Dann frage auch niemand mehr nach dem Preis, sondern es zähle nur noch, ob man eine BU-Versicherung für das Kind erhält oder nicht. Ist in der Dokumentation keine Beratung zur BU-Option enthalten und später wird bekannt, dass es die Möglichkeit des Vertragsabschlusses gab, könnte es zu Problemen führen.
Eine hundertprozentige Absicherung gibt es nicht, doch die größten Risiken sollten abgesichert werden, etwa das Pflegefallrisiko, das Unfallrisiko und das spätere BU-Risiko. „In der Regel kosten alle drei Bausteine zusammen pro Kind zwischen 40 bis 60 Euro im Monat“, weiß Heidekamp. Die inzwischen auch verbreitete funktionelle Invaliditätsversicherung könne eine Grundabsicherung bieten, „ist jedoch in der Regel nicht ausreichend“.
Wichtige Punkte bei Kindervorsorge mit BU-Option
Zunächst sind Altersgrenzen zu beachten, denn je nach Alter des Kindes oder des Versorgers gibt es unterschiedliche Annahmerichtlinien. Ist die Auswahl getroffen, muss man die BU-Optionen vergleichen. „Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede“, hat Heidekamp beobachtet. Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr sollte statt einer BU-Option gleich eine richtige BU-Versicherung für Schüler abgeschlossen werden. Erste Adressen seien LV 1871 oder Alte Leipziger.
Einige Versicherer bieten bereits ab Geburt eine BU-Option an, jedoch nur über einen Sparplan. Bei Antragstellung ist anzuraten, die Kopie des ärztlichen Untersuchungsheftes beizufügen. Je nach Versicherer können später BU-Renten zwischen 500 Euro bis 1.100 Euro oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen sogar bis 1.500 Euro abgeschlossen werden.
Die Option, die Kindervorsorge in eine BU-Versicherung umzustellen, muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach einem definierten Anlass erfolgen, um ohne Gesundheitsfragen den BU-Vertrag zu erhalten. Es gibt unterschiedlich viele Anlässe, die BU-Option zu ziehen, je nach Tarif zwischen zwei und fünf Anlässen, etwa der Ausbildungsbeginn.
Auch das maximale Endalter des Kindes bis zur Ausübung der BU-Option spielt eine Rolle. Einige Versicherer machen die BU-Option auch von den künftigen Annahmerichtlinien abhängig, so dass es bei besonders risikoreichen Berufen vielleicht gar keine BU-Versicherung gibt, weil die Annahmeregelungen das später nicht mehr vorsehen.
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Vorsicht bei Schulunfähigkeitsversicherungen
Vorsicht ist bei Schulunfähigkeitsversicherungen geboten. Da könnten es weitere Nachteile geben. Bei einigen Tarifen kann ein Anschlussvertrag in eine BU-Versicherung entfallen, etwa bei Invalidität. Ist die Invalidität nicht näher definiert, reicht womöglich schon der Verlust des kleinen Fingers, um die BU-Versicherung zu verweigern.
„Invalidität ist nicht mit einem Grad der Behinderung (GdB) gleichzusetzen“, sagt der BU-Gutachter. Somit seien auch Ausschluss-Klauseln sehr nachteilig, die eine Ausübung der BU-Option nicht erlauben, wenn „GdB“ festgestellt wurde. Bei der einen Gesellschaft reicht schon „ein GdB“, bei der anderen muss eine „Schwerbehinderung vorliegen“, also mindestens GdB 50. Das sind erhebliche Unterschiede.
Einige Versicherer schließen eine Umstellung der Kindervorsorge in eine BU-Versicherung aus, wenn der Versicherte berufsunfähig oder pflegebedürftig „war oder ist“, andere Tarife nur, wenn der Versicherte es „ist“. Beispiel: Das Kind hatte einen Schlaganfall, nach dreijähriger Pflegebedürftigkeit konnte aber eine Ausbildung als Zugbegleiter begonnen und abgeschlossen werden. Trotz voller Arbeitsfähigkeit wäre der BU-Abschluss bei einigen Tarifen entfallen.
Der Allianz reicht es in diesem Zusammenhang bereits für eine Ablehnung aus, wenn nur ein Antrag auf Pflegeleistungen jemals gestellt wurde, aber Pflegebedürftigkeit nicht zwingend vorliegen muss. „Das ist besonders dann nachteilig, wenn man nur zur Sicherheit einen Antrag gestellt hatte, um mögliche gesetzliche Ansprüche zu sichern, aber kein Pflegegrad bestätigt wurde“, erklärt der Makler.
Tabaluga der Universa am besten geeignet
Zum Thema BU-Absicherung für Schüler hat Heidekamp bereits seit 2011 Vergleiche und Ratings veröffentlicht und dürfte damit der erste in Deutschland gewesen sein. Über Fairtest hat er aktuell Kinderversicherungen analysiert. Die Bewertung erfolgte ohne Berücksichtigung des Sparanteils, es ging nur um die BU-Option mit 22 Schwerpunktfragen und 77 Qualitätsmerkmalen.
Verglichen wurden insbesondere diese Anbieter und Tarife: Universa (Tabaluga), Nürnberger (Biene Maja), LV 1871 (Performer Primus 18–49 sowie Primus 50+), Stuttgarter (Kindervorsorge performance-safe), Allianz (KinderPolice InvestFlex) und Basler (Kindervorsorge Invest Vario). Den Qualitäts-Award räumte dabei Universa (Tabaluga) mit 95 Prozent Erfüllungsgrad bei den 22 Schwerpunktfragen ab, nachzulesen auch in der August-Ausgabe der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“.
„Tabaluga“ sieht unter anderem ein Wahlrecht vor, wenn Invalidität vorliegt. Dann kann entweder eine Pauschalleistung von 30.000 Euro oder die BU-Versicherung verlangt werden. Bei der Ausübung der BU-Option gelten die künftigen BU-Bedingungen, so dass das Kind später auch guten BU-Tarif erhält. Heidekamp will auch dazu seine Analyse der BU-Bedingungen ausweiten (procontra berichtete).
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