Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reihe von neuen Gesetzen und Regelungen beschlossen. Diese betreffen in Teilen auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Geldanlage und die Altersvorsorge. Gleich zwei Punkte kann die Ampelkoalition somit von der To-Do-Liste aus ihrem Koalitionsvertrag streichen.
Zum einen wurde die angekündigte Erhöhung des Sparerpauschbetrags beschlossen. Eine Nachricht, die unter anderem die Menschen freuen dürfte, die sich trotz hoher Inflation und knapper Geldbeutel noch einen Vorteil aus derzeit steigenden Guthabenzinsen erhoffen. Zum Jahresbeginn 2023 sollen die pro Jahr vor der Abgeltungssteuer geschützten Kapitalerträge von derzeit noch 801 Euro pro Alleinstehendem auf 1.000 Euro angehoben werden. Für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner beläuft sich die Erhöhung entsprechend auf 2.000 Euro.
Auch bereits erteilte Freistellungsaufträge bei Banken etc. hat die Bundesregierung dabei im Blick. Sofern die Menschen an diesen nicht tätig werden, sollen sie von den Instituten einfach pauschal um den Satz der Erhöhung, also rund 25 Prozent, angepasst werden.
Ein weiterer Beschluss hat nun den Weg freigemacht für einen vorgezogenen vollständigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen. Bereits Anfang August war über einen Referentenentwurf aus Christian Lindners Finanzministerium berichtet worden, der diesen Punkt aus dem Koalitionsvertrag vorantreiben sollte.
Konkret können die Bürger dann bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2023 ihre Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge vollständig steuerlich geltend machen. Dazu gehören vor allem die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente („Rürup-Rente“). Nach dem bisherigen gesetzlichen Stufenplan war die volle Absetzbarkeit erst für die Steuererklärung des Jahres 2025 vorgesehen. Nun erhöht sich der Wert im kommenden Jahr von 96 auf 98 Prozent und zum 01.01.2024 dann um die letzten zwei Prozent.