CDU plant bAV-Pflicht für Geringverdiener

Was plant die CDU zur Rente und Altersvorsorge? Noch liegt ein offizielles Wahlprogramm nicht vor – erste Details dringen nun aber Medienberichten zufolge nach außen.

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12:06 Uhr | 15. Juni | 2021
Armin Laschet Bild: Picture alliance

Noch hält sich die CDU um Parteichef Armin Laschet über ihre Regierungspläne bedeckt - erste Details sickerten aber nun an die Öffentlichkeit. Bild: Picture alliance

Was plant die CDU in Sachen Altersvorsorge? Während sich die übrigen Parteien hierzu schon positioniert haben, herrscht über die Pläne der Union noch weitgehend Unklarheit. Zwar gibt es Positionspapiere und Ideen einzelner parteiinterner Verbände und Abgeordneter, ein offizielles Programm lässt hingegen noch auf sich warten – erst am kommenden Montag will die CDU ihr Programm der Öffentlichkeit präsentieren.  

Nun sickern aber erste Details an die Öffentlichkeit: Wie die Bild berichtet, plant Parteichef Armin Laschet unter anderem, die Zu- und Abschläge bei der gesetzlichen Rente zu reformieren. Konkret: Wer früher in Rente gehen will, muss dafür höhere Abschläge in Kauf nehmen. Wer derzeit vor Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand wechselt, bekommt 0,3 Prozent pro Monat von seiner Rente abgezogen.  

Längeres Arbeiten soll attraktiver werden

Zugleich soll es für Arbeitnehmer attraktiver werden, über das eigentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Dies will die Union offenbar durch höhere Zuschläge erreichen (derzeit + 0,5 Prozent). Von einer generellen Erhöhung des Renteneintrittsalters ist hingegen keine Rede. Ein Vorschlag eines Expertengremiums aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der eine Koppelung der Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung vorsah, hatte zuletzt deutlich Gegenwind erfahren. Auch Politiker der CDU positionierten sich gegen dieses Vorhaben.

Bei der Betriebsrente scheint die Union ebenfalls Nachbesserungen zu planen: So soll offenbar eine Betriebsrenten-Pflicht für Geringverdiener geplant sein. Heißt: Arbeitgeber sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, Geringverdienern eine Betriebsrente anzubieten. Die Beiträge für diese sollen sowohl vom Arbeitnehmer, der Firma aber auch vom Staat gezahlt werden.  

Eine spezielle Förderung für Geringverdiener war bereits im Betriebsrentenstärkungsgesetz vereinbart worden. So werden Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 2.200 Euro eine bAV von mindestens 240 Euro ermöglichen, steuerlich vom Staat bezuschusst. Später war diese Einkommensgrenze noch einmal auf 2.575 Euro im Monat erhöht worden. Eine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung zu unterstützen, besteht allerdings nicht.  

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Darüber hinaus plant die CDU auch, die private Altersvorsorge weiter zu stärken. Vorgesehen sei hier unter anderem, dass der Verkauf von Aktien bis zu 50.000 Euro steuerfrei möglich sein soll. Voraussetzung: Die Aktien wurden mindestens zehn Jahre gehalten.  

Auch die Erhöhung des steuerfreien Pauschbetrages von derzeit 1.000 auf zukünftig 1.250 Euro soll Arbeitnehmern ermöglichen, mehr Geld in die private Vorsorge zu investieren.