Check24 vs. Huk-Coburg: Kampf um Kfz-Kündigungen
Rund 2,5 Millionen Kfz-Versicherte in Deutschland hatten in diesem November konkret die Absicht, ihren Versicherer zu wechseln. Dieser Wert lässt sich aus einer Umfrage von Yougov Deutschland ableiten, die das Marktforschungsunternehmen in der aktuellen Wechselsaison unter 2.035 Kfz-Versicherten ab 18 Jahren durchgeführt hat.
Diese Zahlen zeigen, dass das Kfz-Wechselgeschäft weiterhin ein großer Markt ist – und ein umkämpfter. Das wiederum belegt der aktuelle Zwist zwischen dem als Versicherungsmakler tätigen Vergleichsportal Check24 und Deutschlands größtem Kfz-Versicherer, der Huk-Coburg. Check24 wirft dem fränkischen Versicherer vor, die Kündigungen vieler Kunden nicht zu akzeptieren und damit verbraucherfeindlich zu agieren.
Verträge trotz Kündigung verlängert
Konkret würden Huk-Kunden, die über Check24 ihren Kfz-Versicherer wechseln wollen, nicht aus den Verträgen der Coburger gelassen – so der Vorwurf des Vergleichsportals. Die Kündigungsschreiben seien fristgerecht zugestellt worden und durch Angaben wie Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsscheinnummer auch eindeutig dem Versicherungsnehmer zuzuordnen, heißt es seitens Check24.
Allerdings würde die Huk-Coburg die Vertragsaufhebungen über die Kündigungsdienste von Vergleichsportalen nicht anerkennen. Wie die Münchener berichten, würden auch noch weitere Vergleichsportale vom Kfz-Marktführer so behandelt. In der Folge werden die Kfz-Versicherungen der Kunden nicht gekündigt und damit automatisch um ein Jahr verlängert. Auch wenn die Kunden im Nachgang die Rechtmäßigkeit der Kündigungen bestätigt hatten, habe die Huk-Coburg ihre Verträge nicht aufgehoben.
Diese Praxis würde die Huk-Coburg, dem Vergleichsportal zufolge, schon seit Jahren an den Tag legen. Sie sei der einzige Versicherer, der sich auf diese Weise gegen die Kündigungsdienste der Vergleichsportale sperre. Auf Abmahnungen habe die Huk bislang nicht reagiert, weshalb Check24 nun erwägt, eine Klage gegen den Versicherer einzureichen. Die Begründungen der Huk-Coburg zu den Kündigungsablehnungen bezeichnet man bei dem Vergleichsportal als „fadenscheinig“. Wie diese genau aussehen, hat procontra direkt bei dem Versicherer erfragt (siehe Seite 2 dieses Artikels).
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Zumindest im Falle der Kündigungen, die über Check24 an die Huk-Coburg herangetragen wurden, hat der Versicherer die Vorwürfe des Vergleichsportals bestätigt. Dabei stützt er sich unter anderem auf das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Auf procontra-Nachfrage erklärte heute ein Sprecher der Huk-Coburg:
„Natürlich akzeptieren wir Kündigungen unserer Versicherungsnehmer, auch über Check24, wenn sie rechtlichen Anforderungen genügen. Diese sind gewahrt, wenn die Kündigung eindeutig dem Willen des Versicherungsnehmers zugerechnet werden kann. Check24 tritt allerdings als Bote für den Kunden auf, ohne eine Botenvollmacht vorzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir die Kündigung zurück.“
Weiter heißt es: „Aufgrund der Bedeutung der Haftpflichtversicherung sind wir als Versicherer sogar verpflichtet, die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen. Bei einer Kündigung, die nicht dem Willen des Versicherungsnehmers entspricht, steht dieser am Ende womöglich ohne Haftpflichtversicherung da und macht sich sogar nach § 6 PflVG strafbar. Von verbraucherfeindlichem Verhalten kann daher keine Rede sein.“
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