Condor: Neue BU soll vor „Teilzeitfalle“ schützen

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Condor soll sich vor allem an die wachsende Zielgruppe der Teilzeitbeschäftigen anpassen. Diese wurden beim BU-Schutz bislang benachteiligt. Wie die Teilzeitklausel funktionieren soll.

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09:07 Uhr | 01. Juli | 2019
In unserer heutigen Arbeitswelt ist ein Trend zur Teilzeitbeschäftigung erkennbar. Wer diesen Sprung wagt, sollte deswegen bei seiner Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht zurückstecken müssen.

In unserer heutigen Arbeitswelt ist ein Trend zur Teilzeitbeschäftigung erkennbar. Wer diesen Sprung wagt, sollte deswegen bei seiner Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht zurückstecken müssen. Bild: Pixabay

Die Condor Lebensversicherung AG hat mit dem heutigen Tage einen neuen Tarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den Markt gebracht. Das Produkt „SBU Comfort (Tarif C80)“ zielt darauf ab, Teilzeitbeschäftigte in der Absicherung ihrer Arbeitskraft fairer zu behandeln. Laut der R+V-Tochter soll dadurch die „größte Krankheit“ der BU geheilt werden.

Das Defizit besteht darin, dass Teilzeitbeschäftigte schwieriger Leistungen aus ihrer Police erhalten und deshalb für den Schutz verhältnismäßig mehr bezahlen müssen. Eine Condor-Sprecherin erklärt: „Bei der Prüfung, ob eine Person zu 50 Prozent berufsunfähig ist, wird bislang jeder mit seiner Arbeitszeit geprüft, die er zum Zeitpunkt der BU hatte. So muss eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden nur noch 20 Wochenstunden arbeiten können, um eine Leistung zu erhalten. Eine Teilzeitkraft mit beispielsweise 20 Wochenstunden darf hingegen nur noch 10 Wochenstunden arbeiten können, um eine Leistung zu bekommen.“ Teilzeitbeschäftigte müssen daher normalerweise einen deutlich höheren BU-Grad vorweisen, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Beiträge am Markt sind für sie in der Regel aber nicht günstiger.

Mit seiner sogenannten Teilzeitklausel will der Versicherer das Problem der „Teilzeitfalle in der BU“ lösen. Als Leistungsauslöser für die 50-prozentige Berufsunfähigkeit gilt dann dauerhaft die die höchste Wochenarbeitszeit, die seit Vertragsbeginn vorgelegen hat. Schließt man den Vertrag beispielsweise während einer Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenstunden ab und reduziert später auf 30 Stunden, so erhält man die BU-Rente trotzdem immer, sobald man nur noch 20 Stunden arbeiten kann. Damit richtet sich das neue Produkt der Condor hauptsächlich an zukünftige Teilzeitkräfte.

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Dieser Markt könnte ein großes Potenzial haben. Denn die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten hierzulande hat sich in den letzten 20 Jahren von etwa 8 auf rund 15 Millionen fast verdoppelt. Dass er wahrscheinlich noch weiter wachsen wird, hat sich die Condor von dem Versicherungsrechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin bestätigen lassen:

„Die Teilzeitfrage wird in Zukunft immer wichtiger und für die Lebensplanung relevanter werden. Neben der Eltern- und Pflegezeit (Stichwort: überalternde Gesellschaft!) wird es auch zunehmend Teilzeitjobs durch Digitalisierung geben. Im Grunde benötigt jeder die Teilzeitklausel, weil niemand weiß, wie sich die Arbeitsverhältnisse in den nächsten Jahrzehnten genau entwickeln werden. Das gilt auch für Selbstständige.“ Laut Schwintowski handelt es sich um das bisher einzige Produkt seiner Art.

Analyse und Webinar

Der auf BU-Schutz spezialisierte Makler Guido Lehberg hält die Produktneuheit ebenfalls für grundsätzlich sehr sinnvoll: „Aus meiner Sicht ist eine ‚Teilzeitklausel‘ eine sinnvolle und logische Konsequenz des sich veränderten Arbeitsmarktes. Neue Arbeitskonzepte und eine steigende Geburtenrate beziehungsweise bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie werden hierdurch sinnvoll abgesichert.“

In den nächsten Tagen wird Lehberg den neuen BU-Tarif der Condor noch ausführlich für procontra analysieren. Dieser richtet sich an alle Berufsgruppen. Allerdings kann die Teilzeitklausel nicht in bestehende Verträge integriert werden und bleibt somit Neuverträgen vorbehalten.

Wer den neuen BU-Tarif genauer kennenlernen möchte, hat dazu am 30. August um 10 Uhr die Möglichkeit. Dann findet das gemeinsame profino-Webinar „Die erste BU ohne ‚Teilzeitfalle‘“ von Makler Philip Wenzel und Christian Dulitz, Produkt- und Vermarktungsmanager bei Condor, statt. Hier kostenlos anmelden.

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