Die Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Deutsche noch immer kein „must have“, vielmehr wird eine Berufsunfähigkeit von einem Großteil der Menschen als nicht notwendig eingeschätzt. Diese fragwürdige Einstellung offenbarte vergangene Woche eine Umfrage, die der Versicherer Swiss Life in Auftrag gegeben hatte.
Allerdings: 40 Prozent derjenigen, die eine BU-Versicherung als nicht sinnvoll bezeichneten, taten dies aus dem Grund, sich die insbesondere für bestimmte Berufsgruppen recht teuren Policen nicht leisten zu können. Alternativen sind gefragt. Viele Versicherer bewerben die Grundfähigkeitsversicherung als solche. Der Versicherungsschutz ist hier deutlich günstiger, gezahlt wird auch dann, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf weiter nachgehen kann. Als „BU light“ sollte die Grundfähigkeitsversicherung dennoch nicht gegenüber dem Kunden angepriesen werden, mahnt Makler Philipp Wenzel. Denn die Grundfähigkeitsversicherung zielt nicht primär auf die Sicherung des Einkommens ab, sondern versichert einzelne körperliche Fähigkeiten.
Größtmögliche Schnittmenge herstellen
Makler sollten bei der Beratung folglich darauf achten, dass die Schnittmenge aus den versicherten Grundfähigkeiten mit der konkreten beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers möglichst groß ausfällt, rät Wenzel. Dabei steht Maklern ein immer größeres Tarifangebot zur Verfügung, wie das Analysehaus Morgen & Morgen nun ermittelte. Während im vergangenen Jahr „lediglich“ 53 Tarife und Tarifkombination zur Auswahl standen, betrug deren Anzahl in diesem Jahr bereits 78 – eine Entwicklung, die vollkommen konträr im Bezug zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung verläuft.
Das macht die Beratung nicht unbedingt leichter – denn bei vielen Anbietern unterscheiden sich die Bedingungen stark. So leistet ein Tarif bereits bei dem Verlust einer Hand, ein anderer erst dann, wenn beide Hände nicht mehr einsatzfähig sind.
„Der Verlust der konkreten Fähigkeit als Auslöser spitzt den Moment der Leistung stärker zu, als es bei der BU oder der EU der Fall ist. Bei der Grundfähigkeitsversicherung liegt damit die Kunst in der individuellen Betrachtung der Fähigkeiten. Das heißt, was muss der Versicherungsnehmer können, um seinen Beruf auszuüben und wie muss es im Bedingungswerk des Tarifs exakt verankert sein“, verdeutlicht auch noch einmal Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen, die Herausforderung für den Vermittler.
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Grundlegend bietet der Markt aber eine Vielzahl hochwertiger Lösungen, heißt es von Morgen & Morgen, das Bedingungsniveau überzeugt bei vielen Tarifen und hat sich im Gegensatz zum Vorjahr noch einmal verbessert. Bekamen vergangenes Jahr noch 76 Prozent aller untersuchten Tarife eine Bewertung von vier oder fünf Sternen, waren es in diesem Jahr bereits 86 Prozent. Insgesamt 52 Tarife wurden mit der Höchstnote bedacht, 15 weitere erhielten eine 4-Sterne-Bewertung. Mit 3 Sternen mussten sich sechs Tarife zufriedengeben, fünf Tarife erhielten 2 Sterne. Die niedrigste Bewertung erhielt hingegen kein Tarif.
Insgesamt 36 Fragestellungen flossen in das Rating ein. Tarife, die eine Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten wollten, mussten zudem sämtliche Mindestkriterien erfüllen. Für eine 4-Sterne-Bewertung reichte die Erfüllung von mindestens drei dieser Kriterien. Diese Kriterien lauten:
Auch für die Zukunft erwartet das Analysehaus eine Zunahme sowie Ausdifferenzierung der Tarife. Eine Entwicklung, die Ludwig kritisch beäugt: „Der Wettbewerb findet aktuell vor allem in der zunehmenden Ausdifferenzierung der Leistungsauslöser statt, der langfristig zu einem höheren Preisniveau in der Grundfähigkeit führen kann und damit den Fokus, eine finanzierbare alternative Arbeitskraftabsicherung zu sein, verschiebt.“
So bieten einige Tarife mittlerweile eine Arbeitsunfähigkeitsklausel an und wirken somit als ein Art temporäre BU-Versicherung. Eine Entwicklung, die den Preis in die Höhe treibt und Produkte erschafft, die wie die BU-Versicherung für viele Menschen kaum zu finanzieren sind.
Diese Tarife erhielten die Höchstnote
Das gesamte Rating finden Sie hier.
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