E-Scooter nicht versicherbar?

E-Scooter sollen Verkehr und Umwelt entlasten – und mit 12 km/h auf dem Bürgersteig fahren. Schwelt in den politischen Plänen ein teures Risiko für die Versicherer? Der GDV hat bereits Bedenken angemeldet.

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14:05 Uhr | 07. Mai | 2019
E-Scooter sollen Umwelt und Verkehr entlasten. Auf dem Gehweg könnten sie aber auch zu einer Gefahr für Fußgänger werden und zu einem teuren Risiko für die Versicherer.

E-Scooter sollen Umwelt und Verkehr entlasten. Auf dem Gehweg könnten sie aber auch zu einer Gefahr für Fußgänger werden und zu einem teuren Risiko für die Versicherer. Bild: Pixabay

Dieser Tage sind sie aus den Medien nicht wegzudenken: Die Rede ist von E-Scootern. Die per Elektromotor betriebenen Tretroller liegen voll im Trend. Viele Großstädte erhoffen sich von ihnen eine Verbesserung der angespannten Verkehrs- und Parkplatzsituation sowie eine Entlastung für die Umwelt. Befürworter halten sie für ideal, um die sogenannte „letzte Meile“ zu überwinden. Das ist zum Beispiel die Distanz vom Bahnhof zum Arbeitsplatz oder nach Hause.

Die Medienberichte über E-Scooter nehmen aber auch deswegen zu, weil der Bundesrat voraussichtlich noch im Mai über eine neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge abstimmen wird. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf der Verordnung vor, dass E-Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 12 Stundenkilometern auf dem Bürgersteig fahren dürfen.

Teure Risiken?

Aber ist der neue Trend überhaupt sinnvoll versicherbar oder schwelt hier ein Risiko, dass die Unternehmen nur ungern und gegen sehr hohe Prämien in ihre Bücher aufnehmen möchten? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich offenbar gegen den Beschluss der Verordnung in der jetzt vorliegenden Form ausgesprochen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, lehnt der GDV die „12 km/h auf Gehwegen-Regelung“ ab.

Denn ein Aufprall mit diesem Tempo auf einen stehenden Fußgänger bedeute je nach Gewicht und konkreter Konstellation „eine Kraft von rund 150 kg, also sechs handelsüblichen Zementsäcken“ – so wird im Bericht aus einer Stellungnahme des GDV zitiert, die der Verband für die morgige Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags erstellt hat. Aus solchen Situationen könnten sehr kostspielige Personenschäden entstehen.

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Seitens des Gesamtverbands hatte man sich bereits bei Bekanntwerden der Regierungspläne kritisch geäußert. So sagte Siegfried Brockmann, Leiter der zum GDV gehörenden Unfallforschung der Versicherer (UDV): „E-Roller sind Kraftfahrzeuge, und die haben auf Gehwegen grundsätzlich nichts zu suchen. Fußgänger sollen sich dort sicher bewegen können, das gilt erst recht für Personen mit Beeinträchtigungen, wie etwa Seh- oder Gehbehinderte.“

Letztere dürften ihre Probleme damit haben, im Alltag einer brenzligen Situation mit den E-Scootern auf dem Bürgersteig ausweichen zu können. Für sehbehinderte Menschen könnten die Elektroroller, die etwa drei Mal so schnell unterwegs sind wie Fußgänger, zudem eine lautlose Gefahr darstellen. Zumal der aktuelle Entwurf vorsieht, dass bereits 12-Jährige damit auf den Bürgersteigen fahren dürfen. Kritiker glauben, dass dieses geringe Alter aufgrund psychischer und physischer Reife die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen könnte.

Es erscheint insgesamt gut möglich, dass sich an den aktuellen Verordnungsplänen noch einmal etwas ändern könnte. Zumal die letzte Meile mit 1.609 Metern genauso lang ist wie die erste. Am umweltfreundlichsten und gesündesten dürfte es daher für die meisten Menschen sein, diese anderthalb Kilometer einfach zu Fuß zu gehen.

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