GKV-Höchstbeitrag steigt auch 2020

Die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2020 stehen fest. Unter anderem soll auch der Höchstbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigen. Außerdem wird der Wechsel von Angestellten in die PKV erschwert.

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13:09 Uhr | 09. September | 2019
Ausgehend vom monatlichen Höchstbeitrag verteuert sich die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin deutlich schneller als die private Krankenversicherung.

Ausgehend vom monatlichen Höchstbeitrag verteuert sich die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin deutlich schneller als die private Krankenversicherung. Bild: Pixabay

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt seinen Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt. Die darin enthaltenen Werte wurden entsprechend der Einkommensentwicklung im Jahr 2018 angepasst. Das BMAS kommt dabei auf ein Lohnplus von 3,06 Prozent in Westdeutschland und einen Zuwachs von 3,38 Prozent in Ostdeutschland.

Für Gutverdiener wird es wieder teurer

Dem Entwurf zufolge steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf monatlich brutto 6.900 Euro im Westen (bisher: 6.700 Euro) und auf 6.450 Euro im Osten (bisher: 6.150 Euro).

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) soll sie auf monatlich brutto 4.687,50 Euro steigen (bisher: 4.537,50 Euro). Diese Werte gelten bundesweit einheitlich.

Kann ich trotzdem in der PKV bleiben?

Für alle Bundesländer gleich wird auch die Versicherungspflichtgrenze in GKV und GPV ausfallen. Sie wird auch im Jahr 2020 steigen und zwar auf monatlich brutto 5.212,50 Euro (bisher: 5.062,50 Euro). Das entspricht einem Jahresbruttogehalt in Höhe von 62.550 Euro. Das bedeutet für Angestellte, dass sie sich nur privat krankenversichern können, wenn sie über dieser Grenze liegen. Das entsprechende Einkommen muss für mindestens ein Jahr am Stück nachgewiesen werden.

Wer bereits privat krankenversichert ist und aufgrund der neuen Versicherungspflichtgrenze aus der PKV herausfallen würde, sollte handeln. Welche Möglichkeiten es auch dann noch für einen Verbleib in der PKV gibt, hat zum Beispiel der Versicherungsmakler Sven Hennig in seinem Blog zusammengestellt.

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Damit wird sich der Höchstbeitrag in der GKV erneut erhöhen. Inklusive des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags (aktuell 0,9 Prozent) würde die monatliche Höchstabgabe bei 726,56 Euro liegen (Gesamtbeitrag inklusive Arbeitgeberbeitrag). Für Versicherte mit Kindern kämen in der GPV noch einmal 142,87 Euro hinzu, für Kinderlose 154,69 Euro.

Somit würde der Höchstbeitrag für GKV und GPV zusammen bei monatlich 881,26 Euro liegen. Aufgrund der paritätischen Verteilung wären dann 440,63 Euro monatlich vom Arbeitnehmer zu leisten. Eine Entwicklung, auf die PKV-Experten gerne hinweisen, wenn die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer kritisiert werden.

Die genannten Rechengrößen gelten als so gut wie sicher. Bevor sie aber offiziell werden, müssen sie von der Bundesregierung beschlossen und nach Zustimmung durch den Bundesrat im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

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