Gothaer: BdV erwirkt Urteil gegen Riester-Tarif

Das Landgericht Köln hat die Vorwürfe des Bundes der Versicherten gegen den Gothaer Riester-Tarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ bekräftigt. Im Raum stehen auch Abschlusskosten in Höhe von 160 Promille. Wie es nun weitergeht.

Author_image
11:03 Uhr | 08. März | 2019
Bei der Gothaer kann man mit dem Urteil nicht zufrieden sein, hat den Berechnungen des BdV aber auch etwas entgegenzusetzen.

Bei der Gothaer kann man mit dem Urteil nicht zufrieden sein, hat den Berechnungen des BdV aber auch etwas entgegenzusetzen. Bild: Gothaer

Die Gothaer Lebensversicherung AG hat juristischen Gegenwind in Bezug auf ihren Riester-Rententarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ erhalten. Das Landgericht Köln hat am 20. Februar dazu ein Urteil gesprochen (Az: 26 O 6/18), das einige Mängel an dem Produkt bekundet. Unter anderem geht es dabei um das Produktinformationsblatt und die Höhe der Abschlusskosten.

Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV). Die Verbraucherschützer sehen sich durch die Entscheidung des Landgerichts in vielen ihrer Kritikpunkte bestätigt. Insgesamt hatten sie 41 Klauseln am „ReFlex“-Bedingungswerk und darüber hinaus das zugehörige Produktinformationsblatt beanstandet.

Besonders mit letzterem sei das Gericht nicht zufrieden gewesen, da es die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig erfülle. Wie der BdV mitteilt, würde dieses zum Beispiel darüber informieren, dass nur die eingezahlten Beiträge, aber nicht die geflossenen Zulagen garantiert sind. Dem Urteil nach muss die Gothaer daran nun Änderungen vornehmen.

160 Promille Abschlusskosten?

Vielmehr als über das Produktinformationsblatt echauffieren sich die Verbraucherschützer aber über den „Abschlusskosten-Wucher“, den sie beim „ReFlex“-Tarif sehen. So habe der BdV ausgerechnet, dass für einen Beispielvertrag mit 40 Jahren Laufzeit und einer Beitragssumme von 41.842 Euro Abschlusskosten in Höhe von 6.802 Euro verrechnet werden. Das seien über 160 Promille und Verwaltungskosten würden auch noch dazukommen, so der Vorwurf. Schließlich dürften die vorausbelasteten Abschlusskosten 25 Promille nicht übersteigen.

„Es grenzt an Betrug, dass bei den mit Steuermitteln finanzierten Riester-Renten aufsichtsrechtswidrig überhöhte Kosten angesetzt und diese dann durch falsche Darstellungen rechnerisch nicht nachvollziehbar ausgewiesen werden“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben nun noch rund drei Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Wie man den BdV-Vorwürfen auf Seiten der Gothaer begegnet und wie der Versicherer sein weiteres Vorgehen in der Sache plant, darüber berichtet procontra auf Seite 2 dieses Artikels.

Seite 1: BdV erwirkt Urteil gegen Gothaer Riester-Tarif „ReFlex“ Seite 2: Gothaer nimmt Stellung

Bei der Gothaer befinde man sich derzeit noch in einer detaillierten Prüfung des Urteils und würde im Anschluss daran über den Gang in die Berufung entscheiden. Das erklärte eine Sprecherin des Unternehmens auf procontra-Nachfrage. Aus diesem Grund könne man aktuell zu Einzelheiten keine Stellung nehmen. Allerdings sei der beanstandete Tarif immerhin vom Bundeszentralamt für Steuern als zuständiger Behörde zertifiziert worden.

Eine Aussage gab es dann allerdings doch und zwar zur genannten Höhe der Abschlusskosten. „Die vom Bund der Versicherten kritisierte Höhe der Abschlusskosten von 160 Promille basieren auf einer einseitigen Darstellung der Kostenermittlung des BdV. Tatsächlich berechnen wir von den Beiträgen und Zulagen unserer Kunden 25 Promille Abschlusskosten, allerdings fallen zusätzliche Abschlusskosten abhängig von der Performance der zugrunde liegenden Kapitalanlage an“, so die Sprecherin.

Eine sehr gute Fondsperformance würde in der Folge also auch zu höheren Abschlusskosten führen, aber eben auch zu deutlich höheren Leistungen für den Kunden, entgegnet man bei der Gothaer. Außerdem sei nicht die Höhe der Abschlusskosten Gegenstand des Urteils gewesen, sondern ausschließlich deren Verteilung über die Vertragslaufzeit.

Seite 1: BdV erwirkt Urteil gegen Gothaer Riester-Tarif „ReFlex“ Seite 2: Das sagt die Gothaer