In der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) kommt es traditionell zu eher weniger Beschwerden über die Unternehmen. Und das bei der enormen Anzahl an Verträgen. In den vergangenen Jahren konnten fast alle Anbieter in der Haftpflicht-Sparte wachsen. Dabei machten manche deutlich mehr Gewinn als andere. Daraus lässt sich aber nicht automatisch ableiten, dass diese Versicherer tendenziell mehr Schäden ablehnen.
Das „Nicht-Leisten“ im vermeintlichen Schadenfall ist auch der ganz überwiegende Grund, warum sich Verbraucher beim Versicherungsombudsmann über ihren Haftpflichtversicherer beschweren. So bekommt der Ombudsmann zahlreiche Schadenfälle auf den Tisch, die Versicherer zunächst abgelehnt haben. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro darf er das Versicherungsunternehmen dann trotzdem zur Leistung verpflichten, sofern er davon ausgeht, dass ein Rechtsstreit ebenfalls zur Leistung geführt hätte.
Eine Auswahl von solchen Schadenbeispielen in der privaten Haftpflichtversicherung haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengestellt. Sie enthalten sowohl Verpflichtungen zur Kostenübernahme als auch Ablehnungen durch den Ombudsmann. Schadenbeispiele zur Rechtsschutzversicherung gibt es hier.