Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) hatte im Jahr 2018 einen Anstieg von Anfragen und Beschwerden zu verzeichnen. Insgesamt 10.943 Meldungen gingen bei der selbstfinanzierten Kontrollinstitution ein. Das waren 465 mehr als im Vorjahr (+4,2 Prozent).
Daraus ergaben sich 6.995 Sachvorgänge für die Wettbewerbszentrale (oftmals gehen zu ein und demselben Sachverhalt mehrere Beschwerden ein). Die meisten davon betrafen, wie im Vorjahr, die Gesundheitsbranche. So musste gegen Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie, aber auch gegen Krankenkassen in 1.084 Fällen (Vorjahr: 1.126) vorgegangen werden. Darin enthalten sind Hinweise und Aufforderungen an die Unternehmen, aber auch Unterlassungserklärungen und Gerichtsverfahren.
Die Finanzdienstleistungsbranche (Banken, Versicherer, Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister) war erneut von weniger Sachvorgängen betroffen als im Jahr zuvor. So wurden im Jahr 2018 noch 142 Vorgänge registriert (2017: 147; 2016: 149). Damit liegt die Branche im unteren Mittelfeld. Die wenigsten Sachvorgänge wurden in der Möbelbranche (105) und der Textil- und Bekleidungsbranche (110) registriert.
Die meisten Anfragen und Beschwerden, die bei der Wettbewerbszentrale eingingen, betrafen auch im vergangenen Jahr den Bereich Irreführung, Transparenz und Informationspflichten (53 Prozent). Über einige dieser Fälle, in die entweder Versicherungsvermittler oder Versicherer verwickelt waren, hatte procontra bereits berichtet. Darunter die fragwürdigen Methoden zur Kundenrückgewinnung durch einen Axa-Vertreter und die irreführenden Grafiken der Admiraldirekt Kfz-Versicherung.
Gerade einmal vier Prozent der eingegangenen Beschwerden und Anfragen richteten sich gegen belästigende Werbung. Hier musste juristisch unter anderem gegen zwei Vermittler vorgegangen werden, die einfach nicht einsehen wollten, welche Personen sie mit Werbeanrufen kontaktieren dürfen und welche nicht.
Wie Vermittler besser nicht für Versicherungen werben sollten, hat procontra hier zusammengestellt. Häufiges Ziel für Abmahnungen gegen Vermittler sind außerdem Impressum und Erstinformation. Auf welche rechtlichen Fallstricke Makler und Co. dabei achten sollten, lesen Sie hier.