Klagen gegen Vermittler nach BSV-Urteil: „Auszuschließen ist gar nichts“

Das Urteil des BGH zu den Betriebsschließungsversicherungen (BSV) war ein Schlag ins Gesicht der Versicherungsnehmer, die auf ihren Kosten trotz vorhandener BSV-Police sitzen bleiben. Müssen nun Makler mit einer Klagewelle seitens ihrer Kunden rechnen?

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10:02 Uhr | 02. Februar | 2022
Klagen gegen Vermittler nach BSV-Urteil: „Auszuschließen ist gar nichts Bild: Adobe Stock/Drobot Dean

Müssen Versicherungsmakler nach dem BGH-Urteil zu den Betriebsschließungsversicherungen nun mit Klagen seitens ihrer enttäuschten Kunden rechnen? Bild: Adobe Stock/Drobot Dean

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass einem Gastronomen für die Schließung seines Restaurants während des Lockdowns keine Entschädigung seitens des Versicherers, in dem Fall der Axa, zusteht.

Das Urteil war für Versicherte ernüchternd. Versicherungsmakler, die ihre Kunden zu einer BSV beraten haben, fragen sich nun möglicherweise, welche Auswirkungen die BGH-Entscheidung für sie selbst haben könnten. Müssen sie jetzt mit einer Klagewelle rechnen? „Auszuschließen ist gar nichts“, sagt Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin. Inwiefern solche Klagen aber von Erfolg gekrönt sind, sei fraglich. „Vermittler müssen nicht schlauer als Oberlandesgerichte oder Fachjuristen sein. Insofern sehe ich hier keinen echten Anhaltspunkt dafür, ein Verschulden und damit eine Haftung der Vermittler zu konstruieren“, so der Berliner Anwalt.

Auch für die oftmals unklaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssten Vermittler nicht geradestehen: „Die Vermittler (soweit sie Makler:innen sind) haben mit den AVB konkret erstmal nichts zu tun.“ Vertragsbedingte Unklarheiten gehen, juristisch betrachtet, zu Lasten des Versicherers, und eben nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer oder Makler.

Die Verjährung spiele zudem auch eine nicht unerhebliche Rolle. Verstößt ein Makler gegen die Beratungspflicht, ist er seinem Kunden zum Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens verpflichtet – die Ansprüche verjähren allerdings nach zehn beziehungsweise drei Jahren nach Kenntnis, erklärt Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Michaelis.

Makler in wenig beneidenswerter Rolle

„Eine breite Klagewelle gegen die Versicherungsmakler ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten“, bestätigt auch Mark Wilhelm, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Versicherungsrecht in Düsseldorf. „Die missglückte Gestaltung der Versicherungsbedingungen und die unglückliche Kommunikation rund um die BSV haben die Versicherer zu verantworten, nicht die Makler.“

Der Düsseldorfer Jurist bringt hingegen die Rolle der Versicherungsvertreter ins Spiel: Demnach gebe es Versicherer, die BSV-Verträge mit und ohne Listenklausel über ihre Agenten vertrieben haben. „Hier ist schon zu fragen: Warum hat der eine Kunde eine bessere Police bekommen und der andere eine schlechtere?“, so der Experte.

Auch wenn Vermittler nun nicht unbedingt mit Klagen rechnen müssen, obliege ihnen allerdings mitunter die wenig schmeichelhafte Rolle des Boten, der schlechte Nachrichten überbringen muss: „Die Makler hatten in den vergangenen zwei Jahren die nicht gerade beneidenswerte Aufgabe, jene Scherben zusammenzukehren, die die Versicherer verursacht haben.“

Vertragsbedingungen: transparent, aber unübersichtlich

Wilhelm moniert, dass die Versicherer seit Mitte 2020 die BSV-Bedingungswerke immer individueller gestaltet haben und der GDV selbst sogar sechs verschiedene Varianten neuer BSV-Musterbedingungen herausgegeben habe. „Manche Produkte schließen beispielsweise neue Erreger automatisch mit ein, andere nicht. Für Versicherungsmakler und ihre Kunden wird es also unübersichtlich“, warnt er.

Das mag zwar stimmen, jedoch haben, entgegnet sein Berliner Kollege Wirth, mittlerweile alle Versicherer ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet und sagen nun „halbwegs transparent, was versichert ist und was nicht“. Dadurch „dürfte es hoffentlich zukünftig bei dieser Thematik keine Probleme mehr geben“, schlussfolgert Wirth.

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