LV-Standmitteilungen: Diese 10 Versicherer fallen durch
Zwischen Abschluss und Auszahlung einer Lebensversicherung liegen häufig mehrere Jahrzehnte. Dass die Kunden in der Zwischenzeit erfahren möchten, wie sich ihre Altersvorsorgeverträge entwickeln, liegt in der Natur der Sache. Grundsätzlich liefern ihnen die Lebensversicherer mit den jährlichen Standmitteilungen zum Vertrag ein probates und gesetzlich vorgeschriebenes Mittel. Doch bei der Qualität und Transparenz dieser Standmitteilungen gibt es offenbar marktweit große Unterschiede.
Das will der institutionelle Versicherungsnehmer Policen Direkt herausgefunden haben. Das Frankfurter Unternehmen ist mit einem Bestand von rund 12.000 Policen nach eigenem Bekunden Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Auf Basis dieses Bestands hat Policen Direkt für die aktuelle Auflage seiner Transparenzstudie die Standmitteilungen von 78 Lebensversicherern analysiert.
Gesetzliche Mindestanforderungen nicht erfüllt
Im Mittelpunkt der Auswertung stehen die gesetzlichen Mindestanforderungen, zu deren Angabe jeder Lebensversicherer in der Standmitteilung verpflichtet ist. Diese wurden unter dem § 155 VVG im Jahr 2017 neu geregelt und sind seit dem 1. Juli 2018 anzuwenden. Konkret müssen die Anbieter ihre Kunden über die folgenden 4 Punkte informieren:
Allerdings hat Policen Direkt mit seiner Analyse herausgefunden, dass 10 der 78 getesteten Anbieter diese gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der aktuelle Auszahlungsbetrag zwar angegeben wird, unsichere Überschüsse aber nicht aufgeschlüsselt werden. Laut dem Zweitmarkthändler sei das vor allem bei den Mitteilungen zu älteren Tarifgenerationen der Fall.
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Für jede erfüllte gesetzliche Pflichtangabe erhielten die Lebensversicherer 10 Punkte. Weitere 15 Punkte gab es zudem für die Angabe zur Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, wird aber auch seitens der BaFin als essenziell angesehen.
Insgesamt gab es durch die Angabe weiterer wichtiger optionaler Angaben, wie zum Beispiel den vollständigen Rückkaufswert inklusive aller Einzelwerte oder Angaben über vorhandene Zusatzversicherungen und die Auszahlungshöhe im entsprechenden Leistungsfall, 85 Punkte zu erreichen. Weitere Punkte gab es zudem für weitere sinnvolle optionale Angaben, wie zum Beispiel die Kosten des Vertrages im laufenden Jahr die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge.
Auf diesem Wege konnten insgesamt sogar 100 Punkte und mehr erreicht werden, was sogar 4 Versicherern gelang:
Insgesamt fand eine Verbesserung zur Vorjahresstudie statt, in der nur 60 Lebensversicherer die gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig erfüllt hatten. Dennoch gibt es auch in der aktuellen Auflage 10 Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Pflicht aus Sicht der Studienautoren nicht ausreichend nachgekommen sind.
Weitere Angaben zur Methodik der Transparenzstudie sowie die vollständige Ergebnisliste mit Details zu allen 78 Lebensversicherern gibt es hier.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels war von 12 Lebensversicherern die Rede, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt haben. Policen Direkt hatte fälschlicherweise die Saarland Lebensversicherung und die myLife Lebensversicherung dieser Gruppe zugeordnet. Diese beiden Anbieter waren in der aktuellen Studie jedoch nur mit alten Werten vertreten und konnten somit nicht aktuell bewertet werden. Wir haben deshalb beide Lebensversicherer aus der Auflistung entfernt. Somit haben nur noch 10 Lebensversicherer mit ihren Standmitteilungen die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt.
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