Nach Thomas Cook-Pleite: Bundesrat will Pauschalreisen höher versichern

Die Versicherungssumme der Zurich reicht nur für knapp ein Fünftel der durch die Thomas Cook-Insolvenz verursachten Schäden. Damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert, will der Bundesrat die Absicherung von Pauschalreisen verbessern und nennt dafür 2 Optionen.

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12:03 Uhr | 17. März | 2020
Die Tomas Cook-Pleite wird wohl eine Neuerung des Insolvenzrechts nach sich ziehen.

Die Tomas Cook-Pleite wird wohl eine Neuerung des Insolvenzrechts nach sich ziehen. Bild: picture alliance

Die Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook war für viele Urlauber ein Schock. Allein über die deutschen Töchterfirmen sind rund 220.000 Menschen betroffen. Bei vielen von ihnen saß der Schock wohl noch tiefer, als sich relativ schnell nach der Pleite herausstellte, dass die Deckung der Pauschalreisen nicht ausreichen würde, um ihre Schäden für bereits bezahlte und nun ausgefallene Reisen zu begleichen.

Denn die Versicherungssumme bei der Zurich beträgt 110 Millionen Euro, die gesamte Schadensumme jedoch 287,4 Millionen Euro. Nach Abzug der bereits erfolgten Kosten für die Rückführungen von Reisenden würde jeder Betroffene sogar nur 17,5 Prozent seines Schadens ersetzt bekommen. Zumindest diesen Anteil hat bislang der Großteil der Versicherten erhalten. Bis Juni soll auch der Rest ausgezahlt werden. Die weiteren 82,5 Prozent ihrer Schäden sollen die Urlauber voraussichtlich noch in diesem Jahr erhalten. Dafür hat die Bundesregiering die Haftung übernommen.

Entschließung des Bundesrates

Damit solche Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler in Zukunft nicht mehr notwendig sein werden, wurde bereits intensiv über eine Verbesserung der Versicherungsleistungen diskutiert. Das hängt auch damit zusammen, dass die Bundesregierung die eigentlich geltende EU-Gesetzgebung zur Absicherung von Pauschalreisen mangelhaft umgesetzt hat, glauben Kritiker.

Als aktiven Schritt hat nun vergangene Woche der Bundesrat eine Entschließung zur besseren Absicherung von Pauschalreisen gefasst, angestoßen von den Hamburger und Bremer Landesregierungen. Der Bundesrat empfiehlt demnach, von einer fixen Maximalsumme für den Versicherer abzuweichen, hin zu einer an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Umsatzabhängige Beiträge für Fondslösung?

Als Alternative hat sich der Bundesrat in seinen Überlegungen auf eine Fondslösung geeinigt, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz einzahlen würde. Damit wäre auch den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen Rechnung getragen. Dies wäre nach Ansicht des Bundesrates eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Die Bundesregierung muss nun prüfen, welche gesetzlichen Maßnahmen für eine Verbesserung erforderlich sind. Eine feste Fristvorgabe für eine Entscheidung gibt es hierzu allerdings nicht.