PKV: Anzahl der Vollversicherten sinkt weiter

Die PKV ist 2019 zwar gewachsen, das lag jedoch nicht an der privaten Krankenvollversicherung. Wie sich die einzelnen Sparten entwickelt haben und welche Gründe es dafür gibt.

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11:01 Uhr | 29. Januar | 2020
Die PKV ist 2019 zwar insgesamt gewachsen, die Anzahl der privat Krankenvollversicherten ging aber erneut zurück.

Die PKV ist 2019 zwar insgesamt gewachsen, die Anzahl der privat Krankenvollversicherten ging aber erneut zurück. Bild: Adobe Stock/Romain TALON

„Die Private Krankenversicherung ist auch 2019 weiter gewachsen“. Diese heutige Aussage von Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), ist allerdings mit Vorsicht zu genießen und hat zwei Seiten.

So konnte die Gesamtzahl der privat Krankenversicherten zwar erneut wachsen, von 34,77 Millionen Ende 2018 auf 35,3 Millionen Ende 2019. Dieser Anstieg geht aber ganz überwiegend auf das Konto der Zusatzversicherten. Diese Gruppe konnte um rund 500.000 wachsen und damit den Trend der letzten Jahre fortsetzen, dass sich gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzpolicen über GKV-Niveau absichern. Bei den betrieblich Krankenversicherten (bKV) im Stile einer PKV-Zusatzpolice stand zudem ein Plus von rund 60.000 zu Buche.

Weiter Rückgang in der Vollversicherung

In der privaten Krankenvollversicherung verläuft der Trend weiterhin in die andere Richtung. Zwar wechselten im vergangenen Jahr 12.000 Menschen mehr von der GKV in die PKV als umgekehrt (146.000 respektive 134.000). Doch nach Abzug der Sterbefälle stand unter dem Strich ein Nettoabgang von rund 9.000 Vollversicherten. Ihre Gesamtanzahl beträgt laut Verband aktuell rund 8,7 Millionen.

Zwar ist der Überschuss von GKV-Wechslern ein positives Signal für die private Krankenvollversicherung. Jedoch könnte die Nachfrage auch höher ausfallen. Gebremst wird sie unter anderem durch die teilweise erheblichen Beitragserhöhungen der PKV-Anbieter. Diese sind aber auch gesetzlich bedingt – eine Praxis, die Experten immer wieder kritisieren.

Ein weiterer Grund sind die jährlichen Steigerungen bei der Versicherungspflichtgrenze. Für 2020 wurde diese auf ein Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro angehoben. Das bedeutet für Angestellte, dass sie sich nur privat krankenversichern können, wenn sie über dieser Grenze liegen. Wer darunter fällt, muss eigentlich von der PKV in die GKV wechseln. Doch es gibt auch Möglichkeiten, in der PKV zu bleiben.