Mit der Durchsetzung einer Bürgerversicherung hat es bislang nicht geklappt. Jedoch sieht man sich bei der SPD auf einem guten Weg, die „Zwei-Klassen-Medizin“ abzuschaffen. Die PKV sei ohnehin nur noch für Beamte reizvoll, war im vergangenen Jahr aus dem Lager der Sozialdemokraten zu vernehmen.
Damit dürften sie zumindest teilweise Recht haben. Denn eine Neuerung macht die private Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe der Staatsdiener nun attraktiver. So wurde die Öffnungsaktion der PKV mit Wirkung zum 01. Januar 2019 auch auf Beamte ausgeweitet, die sich in der Ausbildung befinden.
Die häufig als Beamte auf Widerruf eingestuften Staatsdiener erhalten dadurch einen erleichterten Zugang zu den Beihilfetarifen der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands. In diesem Zuge besteht für Beamte in Ausbildung, die Vorerkrankungen oder Behinderungen haben, von nun an eine Aufnahmegarantie in die PKV, wie deren Dachverband mitteilt. Es werde somit niemand abgelehnt. Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt. Zudem wird es für sie keine Leistungsausschlüsse geben.
Unabdingbar ist dagegen die Einhaltung der Frist von 6 Monaten für den schriftlichen Antrag zur Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion. Diese gilt sogar rückwirkend. Wer also zum Beispiel am 01. Oktober 2018 erstmalig verbeamtet wurde, kann noch bis zum 31. März 2019 seinen Aufnahmeantrag stellen.
Die neue Regelung gilt auch für die Ehe- oder Lebenspartner der Beamten beziehungswiese für ihre eigenen und adoptierten Kinder, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Alle notwendigen Informationen zu dieser Neuerung hat der PKV-Verband auf seinem Infoportal zusammengestellt. Dort finden sich auch viele weitere Informationen für Beamte hinsichtlich ihrer Krankenversicherung, beispielsweise auch zu dem umstrittenen Hamburger Modell.