PKV-Beitragsanpassungen: Erst traf es die Axa, jetzt die Barmenia
Erst traf es die Axa, nun die Barmenia: Erneut wurde ein privater Krankenversicherer dazu verurteilt, einem Kunden Beiträge zurückzuzahlen, da vorgenommene Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet waren. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Barmenia dazu, einem Kunden insgesamt knapp 10.000 Euro zurückzuzahlen (Az: 2-23 O 198/19).
Zwar waren die Beitragserhöhungen rechnerisch in Ordnung, aus Sicht des Frankfurter Gerichts jedoch nicht ausreichend gegenüber dem Kunden begründet. Eine ordnungsgemäße Begründung ist aber Voraussetzung für eine Beitragserhöhung – so sieht es § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor. Hiernach muss gegenüber dem Kunden zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage genannt werden, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, sprich die Veränderung der Leistungsausgaben bzw. Versicherungsleistungen und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit.
„Nicht ausreichend ist insofern, dass in Informationsblättern allgemein darauf hingewiesen wird, dass eine Veränderung einer der beiden genannten Rechnungsgrundlagen eine Prämienanpassung auslösen kann, ohne klar darauf hinzuweisen, welche geänderte Rechnungsgrundlage für die in Rede stehende konkrete Prämienerhöhung maßgeblich war“, legte das Gericht dar.
Weitere Klagen angekündigt
Diesen Anforderungen genügte nach Auffassung der Richter die Mitteilungen der Barmenia in den Jahren 2010 bis 2018 nicht. Die Richter bemängelten unter anderem, dass sich beispielsweise in der Rubrik „Hintergründe zur Beitragsanpassung“ (2011 und 2012) nur „abstrakte Rechtsausführungen“ finden ließen.
Erstritten hat das Urteil der Kölner Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij, der sich auch für das bereits genannte Urteil gegen die Axa verantwortlich zeigte. Auch gegen weitere Versicherer, unter anderem die DKV, habe man Klage eingereicht, teilt Ruvinskij mit und gibt sich optimistisch: „Da fast alle Versicherungen die Erhöhungen nicht korrekt begründet haben, sind die Erfolgsaussichten sehr gut.“ Die Rückforderungsansprüche beliefen sich laut Ruvinskij insgesamt schätzungsweise auf mehrere Milliarden Euro.
Bei der Barmenia sieht man die Sachlage naturgemäß etwas anders. Auf procontra-Nachfrage teilte das Unternehmen mit, Einspruch gegen das Frankfurter Urteil einlegen zu wollen. „Wichtig in diesem Kontext ist der Aspekt, dass die den Beitragsanpassungen zugrundeliegende Kalkulationen stets korrekt erfolgten“, heißt es zudem von Seiten des Versicherers.
Wie bereits beim zuvor die Branche beschäftigenden Treuhänder-Streit wird auch hier die Angelegenheit wohl erst durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden werden. Die Axa hatte im Februar bereits angekündigt, den Streit nach Karlsruhe zu bringen, um Rechtssicherheit zu gewinnen.