Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) rät vom Abschluss von Beitragsentlastungstarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ab. Eigentlich sollen diese im Alter den Beitrag der privaten Krankenvollversicherung reduzieren. Die Beiträge werden bei solchen Zusatztarifen von den Krankenversicherern verzinslich angelegt.
Diese Form der Beitragsentlastung ist aus Sicht der Verbraucherschützer aber überholt und verkommen für die Versicherten zum Draufzahlgeschäft. „Beitragsentlastungstarife funktionieren wie eine private Rentenversicherung, in die man einzahlt, um später eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen. Doch das Kapital wird nur niedrig verzinst und die Verträge sind mit hohen Kosten belastet“, kritisiert Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz bei der VZHH.
Außerdem würden die Versicherer bei der Berechnung der Höhe der monatlichen Beitragsentlastung im Rentenalter von so hohen Lebenserwartungen ausgehen, dass sich die Verträge fast nie rentierten. Gleichzeitig müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif in der Regel auch im Rentenalter weiterzahlen. „Aus diesen Gründen lohnen sich Zusatztarife für Privatversicherte meistens nicht. Ein Tarifwechsel spart am Ende oft mehr Geld. Insbesondere auch denjenigen, die bereits heute mit hohen Beiträgen zu kämpfen haben“, meint Sunken.
Vom Verband der Privaten Krankenversicherung kam heute auf procontra-Nachfrage überraschend wenig Gegenwehr zur Kritik der VZHH. Grundsätzlich könnten die Kunden Leistungsbeginn und -umfang individuell nach ihren Bedürfnissen gestalten und die Beiträge nachträglich erhöhen oder verringern. „Die Versicherten profitieren davon, dass der Beitrag für den Entlastungstarif steuerlich absetzbar ist. Außerdem erhalten Arbeitnehmer, die ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft haben, den Arbeitgeberzuschuss auch für den Beitrag des Entlastungstarifs“ sagte ein Sprecher.
Zu den Anlagestrategien der Anbieter von Beitragsentlastungstarifen sowie zur Zahl der Bestandsverträge und zur Entwicklung des Neugeschäfts in diesem Segment würden dem PKV-Verband keine Informationen vorliegen. Die Frage, ob PKV-Beitragsentlastungstarife im dauerhaften Niedrigzinsumfeld noch zeitgemäß sind, wurde nicht beantwortet.