Wird der Provisionsdeckel in der Ende März veröffentlichten Form tatsächlich Gesetz? Der Antwort auf diese Frage kommt man nun mit schnellen Schritten näher. Denn das Bundeskabinett will den dafür notwendigen Gesetzentwurf, laut procontra-Informationen, bereits in seiner Sitzung am 12. Juni beschließen. In den darauffolgenden Wochen soll der Gesetzentwurf dann das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Beide Verfassungsorgane können der drohenden Verdienstgrenze für die Vermittlung von Lebensversicherungen aber noch entgegenwirken. Darauf weist die LV 1871 auf ihren Internetseiten hin. Mit der nun anstehenden Kabinettssitzung sei es „fünf vor zwölf“, um sich als Versicherungsmakler noch aktiv gegen den Deckel zu wehren.
Konkret sollen die Vermittler aktiv auf ihre Bundestagsabgeordneten zugehen und ihnen darlegen, warum der Provisionsdeckel eine unabhängige und qualitativ hochwertige Beratung negativ beeinflussen würde. Argumente für diese Position haben die Vermittlerverbände in ihren Stellungnahmen umfangreich aufgeführt. Den richtigen Wahlkreisabgeordneten kann man über diese Suchfunktion finden. Die LV 1871 hat zudem ein entsprechendes Anschreiben vorbereitet.
Diesen Weg geht man auch bei der Versicherungsgruppe die Bayerische. Auch sie stellt den Vermittlern ein passendes Anschreiben für ihre Abgeordneten mit umfangreichen Argumenten gegen den Provisionsdeckel zum kostenlosen Download zur Verfügung. Dabei führt der Versicherer auch die jüngsten Statistiken des Ombudsmanns ins Feld, wonach es im Jahr 2018 so gut wie gar keine zulässigen Beschwerden gegen Versicherungsvermittler in der Lebensversicherung gab.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Provisionsdeckel käme schon am 6. Juni in die Kabinettssitzung. Sehr wahrscheinlich wird dies nun aber erst in der Sitzung am 12. Juni der Fall sein. Möglichlich ist aber auch ein Beschluss erst nach der parlamentarischen Sommerpause Ende August.