In ihrem Kern steht die Rechtsschutzversicherung für Streit und Auseinandersetzung. Doch eigentlich sollte sich der Zwist zwischen den Versicherten und Dritten abspielen, nicht zwischen dem Rechtsschutzversicherer und seinen Kunden. Erfahrungsgemäß ist das aber immer wieder der Fall. Häufig geht es dabei dann um die Frage, ob der Versicherer für ein Verfahren die Deckung übernimmt, noch lange bevor der Rechtsstreit um die eigentliche Sache losgehen kann.
So haben sich im Jahr 2020, verglichen mit den anderen Sparten, beim Versicherungsombudsmann die meisten Kunden über ihren Rechtsschutzversicherer beschwert. Dies sei vor allem auf die Nachwirkungen der Diesel-Affäre zurückzuführen, heißt es.
Grundsätzlich verzeichnet auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Jahr für Jahr verhältnismäßig viele Beschwerden über Produktgeber in der Rechtsschutzversicherung. Doch im Vergleich zu 2019 ist deren Anzahl in 2020 deutlich gesunken. Von 709 auf 508 sind die im Kalenderjahr abschließend bearbeiteten Fälle zurückgegangen (-28,3 Prozent).
Diese Entwicklung zeigt sich auch in der Anzahl der Unternehmen, auf die mindestens eine Beschwerde entfiel: Sie stieg zwar von 33 auf 35, jedoch ergibt sich daraus auch eine breitere Verteilung des gesamten Beschwerdeaufkommens. So kamen die 508 Fälle auf knapp 24,5 Millionen Verträge, wobei der Bafin für einige kleinere Anbieter mit häufig nur einer Beschwerde keine Vertragszahlen vorliegen. Diese fallen aber nicht ins Gewicht. Eine Beschwerde entfiel somit auf durchschnittlich 48.000 Policen.
Insgesamt zehn Rechtsschutzversicherer weisen für 2020 eine schlechtere Beschwerdequote auf. Allerdings ist die HDI Global SE mit ihrem kleinen Bestand von nur 5.609 Verträgen und zwei Beschwerden (Quote = 2.805) außer Konkurrenz. Die anderen neun Unternehmen haben jedes für sich mehr als 100.000 RS-Policen im Bestand.